(CIS-intern) – Das Protestcamp im Sylter Rathauspark ist am 3. August vom Kreis Nordfriesland als Versammlung im Sinne des Artikels acht Grundgesetz anerkannt worden. Eine am letzten Sonntag per E-Mail beantragte Verlängerung über den 31. August 2022 hinaus lehnte der Kreis als Versammlungsbehörde nun ab. „Wir mussten sorgsam abwägen zwischen […]