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Umweltministerium fördert Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des Halligprogramms

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(CIS-intern) – KIEL. Mitte August wird die modifizierte Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftung auf den Halligen in Schleswig-Holstein (Richtlinie Vertragsnaturschutz Halligprogramm) in Kraft treten. Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, einerseits den ursprünglichen, naturnahen Charakter der Halligen zu erhalten, sie andererseits aber auch als Lebens- und Arbeitsraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern.

Im Rahmen des Halligprogramms können Landwirtinnen und Landwirte der Kleininseln Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erhalten. Insgesamt steht ein Budget in Höhe von 450.000 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Erbringung festgelegter Leistungen zum Schutz von Natur, Böden und Arten. Damit trägt die Richtlinie den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderem Maße Rechnung. Denn die traditionelle und extensive Form der Grünland-Bewirtschaftung auf den Halligen berücksichtigt die geologischen Besonderheiten der Kleininseln und fördert zugleich die Biodiversität und den Klimaschutz. 

Die für die Ausgleichszahlungen zu erbringenden Leistungen setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen und können sowohl einzeln als auch in Kombination mit anderen Maßnahmen erbracht werden. Die Bausteine umfassen:

 

  • ein Bewirtschaftungsentgelt in Höhe von 250€ pro Hektar/Jahr für die Einhaltung festgelegter Düngevorschriften, Vorschriften zur Beweidung bestimmter Flächen mit einer festgelegten Tierzahl (Besatzstärke) sowie Pflegemaßnahmen der Böden;
  • einen Mähzuschuss in Höhe von 170€ pro Hektar/Jahr für die Einhaltung festgelegter Zeiträume und Tageszeiten zum Mähen;
  • einem Gänseduldungszuschlag in Höhe von 130€ pro Hektar/Jahr für den Verzicht auf Jagd- und Vergrämungsmaßnahmen von Gänsen und weiteren Zugvogelarten;
  • eine „Prämie für natürlich belassene Salzwiesen“ in Höhe von 450€ pro Hektar/Jahr für die Herausnahme von bislang bewirtschaften Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung.

Die Richtlinie findet Anwendung auf den Halligen Gröde, Hooge, Langeneß, Nordstrandischmoor, Oland, Südfall und Süderoog. Bislang sind bereits 37 Anträge eingegangen. Bei Erhalt einer Zuwendung verpflichten sich die Begünstigten für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Einhaltung der naturschutzvertraglichen Vorgaben. Die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH prüft die Förderanträge und entscheidet über deren Bewilligung.

Die für Umwelt- und Naturschutz zuständige Staatssekretärin Katja Günther freut sich über den zeitnahen Start der Förderrichtlinie: „Wir wollen, dass unsere Halligen auch zukünftig lebenswert bleiben. Als einzigartiges Naturphänomen übernehmen sie wichtige Funktionen in unserem Ökosystem. Sie schützen unsere Küste und sind Zuhause zahlreicher Arten. Mit dem Halligprogramm können die Insellandwirtinnen und -landwirte einen wertvollen Beitrag zum Schutz dieser wertvollen Naturräume, die gleichzeitig ihre Heimat sind, leisten“, so Günther.

Günther ging dabei auch auf eine weitere, wichtige Herausforderung für die Landwirtschaft der Kleininseln ein. Dabei geht es um die stetig wachsende Anzahl von Ringelgänsen auf den Halligen. Diese sorgten für erhebliche Acker- und Grünschäden und verursachten damit nennenswerte, wirtschaftliche Verluste für die Landwirtinnen und Landwirte. „Wir wissen um die Schwierigkeit und es ist klar, dass es an dieser Stelle mehr finanzielle Unterstützung braucht“, sagte Günther. Der in der Richtlinie enthaltende „Gänseduldungszuschlag“ sei ein wichtiger Schritt, um die Interessen des Artenschutzes und der Landwirtschaft zusammenzuführen. Es bräuchte aber weitere Entschädigungsmaßnahmen für die Betroffenen. „Dafür setzen wir uns als Landesregierung gegenüber der EU ein“, betonte Günther.

Hintergrund:

Die schleswig-holsteinischen Halligen sind weltweit einzigartige Lebens- und Naturräume. Sie spielen eine wichtige Rolle für den großflächigen Küstenschutz, insbesondere im Zuge des Hochwasser- und Erosionsschutzes der Festlandküste. Außerdem weisen sie zahlreiche ökologische und kulturelle Besonderheiten auf. Das artenreiche Salzgrünland auf den Halligen, das durch Kleinstrukturen wie Pütten, Priele, mäandrierende Gräben und Grüppen sowie ungenutzte Flächenanteile gegliedert ist, soll erhalten bleiben.  Es bewahrt die durch Salzwasser und Überflutungen geprägten Lebensräume von Küstenvögeln, Gänsen und anderen Tier- und Pflanzenarten. Die Halligen sind nicht nur Brutplatz zahlreicher Watt- und Wasservögel, sondern auch Rastplatz für durchziehende Vogelarten. Dabei sind sie auch ein wichtiges Nahrungsgebiet für nordische Meeresgänse – insbesondere Ringelgänse.

Die Sonderstellung der Halligen ergibt sich maßgeblich aus ihrer Lage mitten im Wattenmeer. Mit insgesamt 2.220 Hektar – davon circa 1.700 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche – ist die heutige Fläche nur noch der Rest der spätmittelalterlichen Halligen. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts gingen rund 80 Prozent tidebeeinflusster Halligfläche verloren. Erst durch systematisch betriebene Sicherungsmaßnahmen gelang es, seit Ende des 19. Jahrhunderts weitere Landverluste zu verhindern.

Regelmäßige Überschwemmungen, hohe Frachtkosten sowie kurze Wachstumsperioden mit ertragsarmer Vegetation wirken sich nachteilig für die einheimische Bevölkerung und die Landwirtschaft aus. Wegen des Salzwassereinflusses ist ein Umschwenken auf ertragsreichere Vegetationen kaum möglich. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing, Jonas Hippel und Christina Lerch | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Foto: Mario De Mattia

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