Der Fachdienst Unterhalt des Kreises Nordfriesland weist auf Gesetzesänderungen hin, die zum 1. Juli 2017 in Kraft treten: Ein Unterhaltsvorschuss kann zukünftig auch länger als für höchstens 72 Monate bewilligt werden, und der Anspruch endet nicht mehr automatisch mit dem 12. Lebensjahr, sondern kann unter Umständen bis zum 18. Lebensjahr bestehen.
Foto: pixabay.com / Alexas_Fotos
Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für den alleinerziehenden Elternteil, wenn der andere, unterhaltspflichtige Elternteil sich seiner Zahlungspflicht entzieht oder nicht zahlen kann.
Anträge können ab Anfang Juli gestellt werden. Formulare und Informationen sind unter www.nordfriesland.de/unterhalt im Internet zu finden.