(CIS-intern) –
Die Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet. Zuvor müssen jedoch alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Bürger sind daher dazu verpflichtet, ihrem Finanzamt ab dem 1. Juli die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes mitzuteilen – dazu zählt auch der Bodenrichtwert. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Nordfriesland hat die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 beschlossen. Zu finden sind sie über zwei Themenportale im DigitalenAtlasNord (DANord) des Landes.
Grundstückseigentümer, die den Wert für ihre Grundsteuererklärung brauchen, finden alle dafür notwendigen Angaben ab sofort kostenlos unter Angabe ihrer Objektadresse auf https://t1p.de/2mtm3. Bürger, die zur Meldung ihrer Grunddaten die Internetanwendung der Steuerverwaltung, ELSTER, nutzen, kommen über einen dort eingerichteten Link ebenfalls zum DANord.
Wer den Bodenrichtwert für einen anderen Zweck benötigt, erhält diesen in einem separaten Portal: https://t1p.de/sp6g4.
Der Bodenrichtwert gilt in der neuen Grundsteuerberechnung als Lagefaktor. Das heißt: Für Objekte gleicher Größe, gleichen Alters und gleicher Ausstattung, sollen bei unterschiedlich guter Lage innerhalb einer Gemeinde unterschiedlich hohe Grundsteuern gezahlt werden. Für die Grundsteuererklärung muss der Wert aus dem Steuer-Portal verwendet werden.
„Ermittelt haben wir die Werte auf Basis von Kauffällen in den jeweiligen Ortschaften in Nordfriesland, sie basieren also auf realen Kaufpreisen“, erläutert Katharina Schulenburg, die Leiterin der Geschäftsstelle und Vorsitzende des Gutachterausschusses des Kreises Nordfriesland. Rund zwei Jahre dauerten die Vorarbeiten – eine Zeit, in der unter anderem die Datengrundlage erweitert wurde. „Neben den aktuellen Kaufpreisen wurden auch langfristige Betrachtungen der einzelnen Teilmärkte, also Preisentwicklungen bei unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Wohnungseigentum, vorgenommen – gerade in Lagen, in denen keine oder nur wenige Kauffälle zu Baugrundstücken vorlagen“, ergänzt Schulenburg.
Wer den DANord nicht nutzen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, eine Auskunft zum Bodenrichtwert schriftlich beim Gutachterausschuss des Kreises zu beantragen. Der erste Bodenrichtwert je Objekt kostet 50 Euro, jeder weitere 5 Euro. Der Antrag, der auch den Bürgerbüros im Kreis zur Verfügung gestellt wurde, sowie weitere Informationen sind unter https://t1p.de/wunih zu finden.
Bis zum 31. Oktober 2022 haben Eigentümer Zeit, die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes an das Finanzamt zu melden. Wer das überhaupt tun muss und welche Daten das im Einzelnen sind, darüber informiert das schleswig-holsteinische Finanzministerium unter https://t1p.de/l270h.