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Corona-Modellregion NF: Beherbergungsbetriebe für Gäste-Tests verantwortlich – Wer das nicht will, muss weiterhin schließen

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(CIS-intern) – Wenn der Tourismus in Nordfriesland voraussichtlich ab dem 1. Mai eingeschränkt wieder beginnt, sind die Beherbergungsbetriebe dafür verantwortlich, dass ihre Gäste alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet werden.

Foto: von Sofie Zbořilová auf Pixabay und Frauke Riether auf Pixabay

Diese Bedingung stellte das Land bereits in seinem Konzept zur Durchführung touristischer Modellprojekte, das die Grundlage für die Bewerbung des Kreises Nordfriesland war. „Klar ist, dass stets ausreichend Kapazitäten für Bürgertests vorhanden sein müssen, auch wenn wieder mehr Urlaubsgäste zu uns kommen. Erfreulicherweise haben wir in Nordfriesland eine sehr leistungsfähige Test-Infrastruktur. Die meisten Hotels, Campingplatzbetreiber und Ferienwohnungsvermieter werden eine Kooperation mit einer Teststation in der Nähe eingehen können, die ihre Gäste regelmäßig mittesten kann, ohne an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen. Und sollte das im Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, können die Betriebe auch eigenes Personal darin schulen lassen, wie man Tests abnimmt“, erläutert Landrat Florian Lorenzen.

 

Er betont, dass jeder Betrieb selbst entscheidet, ob er unter den Bedingungen der Modellregion öffnen will oder ob er es vorzieht, geschlossen zu bleiben.

 

Dem vom Land genehmigten Konzept des Kreises zufolge ernennt jeder teilnehmende Betrieb einen Testbeauftragten, der für die Testungen des Personals sowie der Gäste verantwortlich ist. Diese Person muss sicherstellen, dass eine vorhandene Teststation zur Verfügung steht oder dass ausreichend eigene geschulte Kräfte für Testungen und Kontrollen vorhanden sind. Die Schulungen des Personals können durch Ärzte, Apotheker, bereits beauftragte Teststellen sowie Hilfsorganisationen wie DRK oder Johanniter kostenlos erfolgen.

 

Mehrere Beherbergungsbetriebe können sich auch zusammentun, um ihr Personal und ihre Gäste regelmäßig zu testen. Wenn nur das Personal der Betriebe dort getestet wird, müssen die Betriebe die Kosten selbst tragen: Weder Arbeitsstunden noch Schutzkleidung oder die Test-Sets werden vom Bund erstattet. Richten die Betriebe aber eine öffentliche Teststelle ein, die für jedermann nutzbar ist, können die Kosten für alle dort vorgenommenen Tests – Personal, Gäste, Bürger – im Rahmen der Bürgertests mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden.

 

Allen Beteiligten ist bewusst, dass nicht jeder Betrieb diesen Aufwand treiben kann oder will. „Das Modellprojekt bedeutet nicht, Urlaub zu machen wie 2019. Wir nehmen die Corona-Gefahr sehr ernst. Das Land hat die Sonntagsöffnung von Geschäften ja zunächst ausgesetzt, und ohne aktuelles Testergebnis darf man nicht einmal in einem Restaurant Kaffee trinken“, betont Florian Lorenzen. Er verweist auf die vorgesehene wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts: Sie soll aus den in Nordfriesland gewonnenen Erfahrungen Politikempfehlungen für ganz Deutschland ableiten.

 

Der Landrat appelliert an alle Reisewilligen, auf keinen Fall ohne vorherige Buchung und negativen Corona-Test anzureisen: „Das gilt auch für Camper und Wohnmobile. Es wird verschärfte Kontrollen geben, um wildes Campen zu unterbinden.“

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