Am 27. Dezember 2016 richtete der Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Drage, Seeth, Friedrichstadt, Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort, Kotzenbüll und Tönning ein Beobachtungsgebiet ein, um die Ausbreitung der in Krempel, Kreis Dithmarschen, festgestellten Geflügelpest zu verhindern.
Foto: Mario De Mattia
Da kein neuer Fall der Tierseuche in dem Gebiet bekannt wurde, werden die damit verbundenen Einschränkungen ab sofort wieder aufgehoben.
Das Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen gilt jedoch weiterhin, wie im gesamten Land Schleswig-Holstein.
Amtstierarzt Mattias Knoth warnt davor, die Gefährlichkeit der Tierseuche zu unterschätzen: »In Steinburg müssen mehr als 30.000 Tiere getötet werden. Die Krankheit grassiert inzwischen in 23 europäischen Ländern. Die bekannten strengen Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich Schuh- und Kleidungswechsel sowie Desinfektion bleiben unerlässlich.«
Knoth fordert alle Geflügelhalter auf, die Stallpflicht zu befolgen. Wer dagegen verstößt, zahlt ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.