Zum Schutz vor Corona verbietet das Land Schleswig-Holstein Touristen den Zugang zu den Inseln und Halligen vor der nordfriesischen Küste. Nun schließt der Kreis Nordfriesland ein kaum überwachtes Schlupfloch: den Luftweg. Ab sofort ist die Beförderung von Personen mit Zutrittsbeschränkungen zu den Inseln Sylt, Föhr, Pellworm und Amrum per Flugzeug untersagt.
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»In der gegenwärtigen Krise ist diese Maßnahme unerlässlich. Wir brauchen klare Regeln, die auch durchgesetzt werden«, betont Landrat Florian Lorenzen.
Der Kreis verbietet keineswegs alle Flüge. Mitfliegen dürfen jedoch nur Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer nordfriesischen Insel haben, auf einer Insel arbeiten, dort Verwandte ersten Grades besuchen wollen, akkreditierte Journalisten sind oder eine Ausnahmegenehmigung des Kreises vorlegen. Die Fluggesellschaften sind angewiesen, die Dokumente vor dem Abflug zu prüfen – sonst drohen Geldstrafen.
»Wer sich trotzdem auf eine Insel mogelt, begeht eine Straftat. Wir sind hier nicht mehr im Bereich von Kavaliersdelikten. Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Bürgers, die neuen Regeln zu beachten. Wer das nicht schafft, wird sich vor Gericht wiederfinden«, kündigt Verwaltungschef Lorenzen an.
Das Beförderungsverbot ist im Amtsblatt Nr. 19/2020 unter www.nordfriesland.de/amtsblatt zu finden.