(CIS-intern) – Die Versammlungsbehörde des Kreises Nordfriesland hat eine für den 30. Juli 2022 kurzfristig angemeldete Versammlung der Bewegung PEGIDA NRW auf Sylt am 29. Juli 2022 wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit untersagt. Gleich mehrere Gründe flossen in die Entscheidung der Versammlungsbehörde ein, die hierzu im engen Austausch mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Sylt sowie der Polizeidirektion Flensburg stand und steht.
„Am Donnerstagnachmittag wurde die Versammlung für Sonnabendnachmittag auf dem Bahnhofsvorplatz in Westerland bei uns angemeldet. Für den gleichen Zeitpunkt und denselben Veranstaltungsort haben wir am 28. Juli morgens jedoch bereits eine andere Versammlung mit bis zu 250 Teilnehmenden schriftlich und schon eine Woche zuvor mündlich genehmigt. Diese wurde am 15. Juli bei uns angemeldet“, erklärt Nina Rahder, Fachbereichsleiterin Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen.
„Aufgrund der Kurzfristigkeit der Versammlungsanzeige der PEGIDA NRW und der Tatsache, dass es neben der bereits genehmigten Versammlung an diesem Tag noch mehrere Großveranstaltungen auf Sylt gibt, hat uns die Landespolizei darüber informiert, dass es keine Möglichkeit für sie gibt, beide Versammlungen gleichzeitig ausreichend zu schützen. Hinzu kommt, dass die Insel in der Saison voller Urlauber ist und mit Blick auf das angesagte gute Wetter mit einem erhöhten Aufkommen an Tagestouristen zu rechnen ist“, ergänzt Rahder.
Die Bundespolizei hatte der Versammlungsbehörde zudem mitgeteilt, die Sicherheit in den Zügen nicht gewährleisten zu können, da in der Kürze der Zeit keine ausreichende Zahl an Einsatzkräften aufgebracht werden könne. Sonderzüge können von der Deutschen Bahn ebenfalls aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zur Verfügung gestellt werden.
„Eine Verlegung an einen anderen Ort auf Sylt konnten wir dem Anmelder als Alternative nicht anbieten, da das Problem der nicht zu gewährleistenden Sicherheit bei An- und Abreise sowie auf der Insel selbst dadurch nicht gelöst würde“, so Rahder.