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Klintum, Polizei greift gegen Wildcamper durch

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(CIS-intern) –  Campen ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden, auch in Klintum. Die Stellplätze auf den Campingplätzen sind heiß begehrt und werden knapper. So kommt es dazu, dass sich mancher dafür entscheidet, wild zu campen.

Nordfriesland ist bei Campern ein sehr beliebtes Reiseziel. Das Nordfrieser Tageblatt gab bekannt, dass rechtswidrig Fünfer Stellplätze bzw. Kleinstcampingplätze, genehmigt wurden. Auf Plätzen stehen dann bis zu fünf Zelte, Wohnmobile oder Wohnwagen. Für den Zeitraum von sechs Monaten kann dies genehmigt werden. Sie stellen die Ausnahme dar, von dem Angebot, dass grundsätzlich zur Verfügung steht. So kann auch außerhalb der Stellplätze gezeltet werden. Es gibt jedoch Urlauber, die sich daran nicht halten.

Kommunen wollen nun heftiger gegen das Wildcampen vorgehen. Woanders greift die Polizei ein. Zunächst gibt es eine Verwarnung und die Aufforderung, einzupacken und weiterzuziehen. Ein Bußgeld zwischen 5 und 80 Euro fällt bei offenem Feuer an. Es können sogar bis zu 500 Euro werden, wenn es sich um ein großes Lagerfeuer handelt, der Lärm enorm ist und Müll mitten im Naturschutzgebiet abgeladen wird. Gerade die feiernden Urlauber sind den Anwohnern ein Dorn im Auge. Es geht nicht immer ruhig zu und oftmals wird Dreck abgeladen. Wer es etwas ruhiger mag, der kann online ein paar spannende Spiele auf seinem Handy spielen. Hierzu einfach die Seite https://handycasinos24.com/zahlungsmethoden/brite besuchen. Ein einzelner Wohnwagen, der irgendwo abgestellt ist, wird nicht kontrolliert. Anders sieht es aus, wenn sich mehrere Wohnwagen auf einem Platz befinden. Mit welchen Sanktionen gerechnet werden muss, hängt vom Ort und vom Ausmaß des Vergehens ab.

Platzverweis und Bußgeldverfahren

Anders sieht es bei Reisenden, die irgendwo die Zelte aufschlagen aus. Diese werden öfters vom Ordnungsamt kontrolliert. Hat der Camper keine Erlaubnis, die er vorlegen kann, bekommt er einen Platzverweis. Manche bauen auch ihre Zelte unachtsam auf. Die Konsequenzen, zu denen es kommen kann, werden nicht bedacht. Wird unachtsam gezeltet, kann beispielsweise Feuer ausbrechen. Es gibt Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass der Untergrund ins Rutschen gerät. Ufer, Inseln, die sich im See befinden und sich aufgrund von Bergbau oder Tagebau gebildet haben, sind lebensgefährlich. Die Festigkeit des Bodens ist nicht gegeben. Kommen Umwelteinflüsse hinzu, kann es passieren, dass die Erdmassen anfangen zu rutschen. Komplette Uferabschnitte mit Bäumen und Häusern können so verschwinden. Der schlimmste Fall der eintreten kann ist eine Verwarnung. Dann werden die Personalien aufgenommen und die Polizei bittet darum weiterzuziehen. Ergeben sich jedoch mehrere Faktoren, die nicht erlaubt sind, wird ein Bußgeld fällig. Das Bußgeld wird jeder Person ausgestellt. Zu diesen Faktoren gehören
Feuer, Müll, Naturschutzgebiete sowie Verhalten, das nicht angebracht ist.

Sofern das Zelt nicht gerade im Naturschutzgebiet oder am Wattenmeer aufgestellt wird oder zum Zelten ein fremder Vorgarten genutzt wird, sollte es keine Probleme geben. Hinzukommt, wer nicht erwischt wird, der bekommt auch keine Probleme. Neben dem Wildcampen sind weitere Dinge strafbar, wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. „Normales“ wildcampen ist keine Straftat, es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Aber auch diese kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Offenes Feuer

Zum offenen Feuer gehören Lagerfeuer und Grillfeuer. Beträgt der Abstand des Feuers zum Waldrand unter 100 Meter, ist dieses Feuer verboten. Für offenes Licht, das heißt Kerzenlicht, Laternen und Fackeln, gilt dies ebenfalls. Auch Zigaretten zu rauchen, kann verboten sein. Glühende Kippen wegzuwerfen, ist natürlich auch nicht erlaubt. All das hat mit dem Brandschutz zu tun. Ist Feuer Bestandteil des Bußgeldes, wird sich dieses erhöhen. Der Campingkocher wird ebenfalls zum offenen Feuer gezählt.

Lagern ist lediglich ein anderes Wort für Rast machen oder eine Pause einlegen. Das ist erlaubt. Es ist ein fließender Übergang vom Lagern zum Campen. Es ist meistens schwer zu durchschauen, ob nun gelagert oder gecampt wird. Auch mit einem Biwaksack ist Lagern möglich. Dazu reichen schon eine Isomatte oder ein Schlafsack aus. Biwakieren bedeutet campen außerhalb eines Campingplatzes für eine kurze Zeit. Kampieren bedeutet das Übernachten von Personen in Zelten, mobilen Unterkünften, Kraftfahrzeugen, Wohnwägen, Mobilheimen oder Wohnmobilen. Biwakieren fällt nicht in das Verbot des Kampierens. Es ergibt sich eine rechtliche Grauzone. Lagern Sie nicht für mehrere Tage an dem gleichen Ort und hinterlassen Sie keinen Müll. Zelten Sie auf öffentlichen Wegen, liegt das außerhalb der rechtlichen Grauzone.

Wird in der Nähe von Seen gecampt, können die Strafen und Bußgelder höher ausfallen, denn Gewässer gelten als besonders schützenswert. Eine Verschmutzung hat schwerere Folgen. Beim Campen an Gewässern gilt es ein paar Dinge zu beachten. Wichtig ist, einen gewissen Abstand zu Wohnhäusern einzuhalten. Dies gilt unter anderem für Siedlungen und private Grundstücke. Ein Abstand von 150 Metern sollte eingehalten werden. Das Zelten sollte nicht länger als zwei Tage am selben Platz andauern. Wildtiere sollten ebenfalls nicht gestört werden, denn sie könnten sogar aggressiv bei Geruch von Nahrung werden. Schließen Sie alle Lebensmittel im Auto ein oder lagern sie diese ein wenig entfernt vom Zelt. Der Abfall wird natürlich angemessen entsorgt. Hinterlassen wird der Platz, wie er vorgefunden wurde, sauber. Es sollte nicht zu sehen sein, dass sich dort jemand für einen längeren Zeitraum aufgehalten hat. Nehmen Sie Rücksicht. Schaden Sie nicht der Vegetation, machen Sie kein Feuer und verhalten Sie sich ruhig, damit Sie die Tiere im Umfeld nicht erschrecken.

Auf der sicheren Seite beim Wildcampen sind Sie jedoch, wenn Sie die Stadt vorab fragen, ob dies geduldet wird oder sich gleich einen geeigneten Platz auf einem Campingplatz in der Umgebung sichern. Sie können so wesentlich unbeschwerter Ihre Auszeit genießen.

Bild von bhossfeld auf Pixabay

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