(CIS-intern) – KIEL. Mit dem heutigen Tag jährt sich die Sturmflut von 1962 zum sechzigsten Mal. Ausgelöst durch einen Orkan brachen in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar zahlreiche Deiche an der Nordseeküste. Landstriche wurden überschwemmt, Häuser und Halligen zerstört. Die Flut traf die Bewohner unvorbereitet, 340 Menschen verloren ihr Leben. „Die Erfahrungen aus diesen tragischen Ereignissen prägen bis heute den Küstenschutz an der schleswig-holsteinischen Westküste“, so Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Eine solche Katastrophe darf sich nicht wiederholen.“
Foto: pixabay.com / MPedersen1
Die größten Schäden richtete die Flut damals in Hamburg an. Im Vergleich dazu kam Schleswig-Holstein glimpflich davon: Von den 560 Kilometer langen Seedeichen wurden zwar 150 Kilometer schwer beschädigt und weitere 120 Kilometer stark in Mitleidenschaft gezogen, doch sie brachen nur an fünf Stellen. Insbesondere an den damals noch nicht durch Sperrwerke geschützten Elbe-Nebenflüssen Stör, Pinnau und Krückau wurden große Landflächen überflutet. Deichwehren, Freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, 1500 Soldaten und viele freiwillige Helferinnen und Helfer verhinderten unter anderem durch das Verlegen von 300.000 Sandsäcken noch größere Überschwemmungen. Besonders dramatisch war die Situation auf den Hallligen. Hier wurden fast alle Häuser stark beschädigt, viele unbewohnbar.
Für die damalige Landesregierung in Schleswig-Holstein war die Katastrophe unmittelbarer Anlass für die Erstellung des ersten Generalplans Küstenschutz im Jahre 1963. In der Umsetzung wurden die Deiche umfassend verstärkt, in den Mündungen der Eider, Stör, Pinnau und Krückau Sperrwerke errichtet. Aber auch heute noch ist der Küstenschutz relevanter denn je. Etwa ein Viertel der Landesfläche Schleswig-Holsteins ist potenziell durch Sturmfluten gefährdet. Mehr als 330.000 Menschen leben in überflutungsgefährdeten Landesteilen. Betroffen sind zudem rund 60 Milliarden Euro an Sachwerten.
Vor gut zwei Wochen wurde deshalb die nunmehr fünfte Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz von der Landesregierung beschlossen. Der durch den Klimawandel erwartete Anstieg des Meeresspiegels und höhere Sturmflutwasserstände stellen neue Herausforderungen an den Küstenschutz. Im neuen Generalplan ist beschrieben, wie das Land sich mit Anpassungsmaßnahmen darauf einstellt. Die Direktorin des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeressschutz Schleswig-Holstein, Birgit Matelski, hierzu: „Dass in Schleswig-Holstein seit 150 Jahren keine Menschen mehr durch Sturmfluten ihr Leben verloren haben, verdanken wir einem vorausschauenden Küstenschutz. Seit der Flut von 1962 ist der Generalplan Küstenschutz hierfür die Leitlinie.“ Minister Albrecht ergänzt: „Ein 100-prozentiger Schutz vor Überflutungen ist trotz aller Anstrengungen leider nicht zu garantieren. Deshalb ist es so wichtig, an die großen Sturmfluten zu erinnern, damit das Bewusstsein um die Gefahren und die Bereitschaft, Notfallmaßnahmen wie Evakuierungen durchzuführen, erhalten bleibt.“
Weitere Informationen zur Sturmflut 1962 in Schleswig-Holstein im Internet: