Der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallungspflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung für folgende Gemeinden aufgehoben: Ahrenshöft, Ahrenviöl, Ahrenviölfeld, Arlewatt, Bargum, Behrendorf, Bondelum, Bosbüll, Braderup, Enge-Sande, Goldebek, Goldelund, Haselund, Högel, Holm, Immenstedt, Joldelund, Karlum, Klixbüll, Kolkerheide, Leck, Lexgaard, Löwenstedt, Lütjenholm, Mildstedt, Norstedt, Olderup, Oster-Ohrstedt, Schwesing, Sollwitt, Sönnebüll, Sprakebüll, Stadum, Tinningstedt, Viöl, Westre.
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Auch in diesen Gemeinden bleiben die Besitzer von Geflügel aufgefordert, ihre Tiere in den Ställen zu füttern und sie nicht mit Oberflächenwasser zu tränken.
In den übrigen nordfriesischen Gemeinden gilt die Aufstallungspflicht weiterhin.
Diese »risikobasierte Teilaufhebung« der Stallpflicht erfolgt aufgrund rückläufiger Geflügelpest-Nachweise in Schleswig Holstein. Ihr liegen spezifische Berechnungen des Friedrich-Löffler-Instituts und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig Holstein zugrunde. Der Kreis Nordfriesland hat seine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel entsprechend angepasst. Sie ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt im Internet zu finden.