Der Kreis Nordfriesland plant, vier neue Landschaftsschutzgebiete auszuweisen, um diese Räume dauerhaft frei von Windkraftanlagen zu halten. Weil das erforderliche Verfahren viel Zeit in Anspruch nimmt, hatte die Verwaltung im Juli 2016 die sogenannte einstweilige Sicherstellung vollzogen. Dadurch dürfen in den Landschaftsräumen »Wiedingharder- und Gotteskoog«, »Geest- und Marschlandschaften der Soholmer Au«, »Geest- und Marschlandschaften der Arlau« sowie »Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch« zwei Jahre lang keine Windkraftanlagen errichtet werden.
Foto: Mario De Mattia
Jetzt wird der Erlass endgültiger Schutzgebietsverordnungen vorbereitet. Das Verfahren beginnt mit einer offiziellen Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Ein entsprechendes Schreiben sandte der Kreis am 7. April an kommunale, Landes- und Bundesbehörden sowie eine Reihe von Verbänden und Unternehmen. Sie haben bis zum 30. Juni 2017 Zeit, Stellung zu beziehen. Alle Stellungnahmen muss die Kreisverwaltung gründlich abwägen und ihre jeweilige Entscheidung detailliert begründen. Spätestens im Frühjahr 2018 sollen die endgültigen Verordnungen dann in Kraft treten.
Doch nicht nur die Angeschriebenen, sondern alle an der Planung Interessierten können eigene Stellungnahmen einbringen. Die Entwürfe der Verordnungen samt ihrer Begründungen und einer sehr detaillierten Karte stehen unter www.nordfriesland.de/lsg im Internet, können aber bis zum 15. Juni 2017 auch bei den betroffenen Verwaltungen eingesehen werden (Ämter Südtondern, Mittleres Nordfriesland, Viöl, Nordsee-Treene, Stadt Husum).
Zusätzlich führt der Kreis vier öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu den geplanten Verordnungen durch: 3. Mai: Amtsgebäude in Niebüll, Marktstraße 12; 8. Mai: Kirchspielskrug in Mildstedt, Hauptstraße 13; 11. Mai: »De Bredstedter Sool«, Lornsenstraße 17-19, Bredstedt; 18. Mai: Gaststätte Felsenburg in Ahrenviölfeld, Hauptstraße 20. Alle Veranstaltungen beginnen um 19.30 Uhr.