(CIS-intern) – Vorgestern ist der erste Fall von Geflügelpest auch im Nutztierbestand eines Betriebes auf der Hallig Oland festgestellt worden. Ab Montag weitet der Kreis Nordfriesland deshalb das bestehende Aufstallungsgebot auf das gesamte Kreisgebiet aus. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird der Fachdienst Veterinärwesen des Kreises Nordfriesland in den nächsten Tagen erlassen. Sie wird im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Inseln und Halligen. (www.nordfriesland.de/amtsblatt).
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Weil Wildvögel ihren Kot überall fallen lassen, kann ein im Freien lebender Geflügelbestand sich innerhalb kürzester Zeit infizieren. Auch deshalb hatte das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland bereits am 30. Oktober 2020 die Aufstallung von Geflügel in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet, nachdem dort in wenigen Tagen eine Vielzahl an Wildvögeln an der Geflügelpest verendet war. »Trotz der frühzeitig eingeleiteten Präventionsmaßnahmen konnte ein Überspringen des hochpathogenen H5N8-Virus von den Wildvögeln auf einen Nutztierbestand nicht verhindert werden«, erklärt Kreisveterinäramtsleiter Dr. Dieter Schulze. »Deshalb müssen umgehend weitere Schritte erfolgen. Das Aufstallungsgebot gilt daher ab Montag im gesamten Kreisgebiet«, so Dr. Schulze weiter.
Landrat Florian Lorenzen appelliert an alle Geflügelhalter, die kommenden Tage zu nutzen, um sich auf die Aufstallung ihres Tierbestands vorzubereiten und diese gemäß der dann kommenden Verordnung vorzunehmen. »Wir müssen die Ausbreitung der Vogelgrippe in Nordfriesland schnellstmöglich eindämmen, um einen weiteren Befall von Nutztieren zu verhindern. Als die Vogelgrippe vor fast genau vier Jahren in Nordfriesland grassierte, weigerten sich einige hiesige Nebenerwerbs-Geflügelhalter, ihre zumeist kleine Zahl an Tieren aufzustallen.« Doch der Landrat zeigt sich optimistisch: »Da sicher jedem Tierhalter die Gesundheit seines Geflügels am Herzen liegt, wird sich dieses leichtsinnige Verhalten in diesem Jahr bestimmt nicht wiederholen. Vor dem Hintergrund der bedrückenden Bilder an unserer Küste, der Masse von bereits über 1500 verendeten Wildvögeln sowie der schnellen Ausbreitung im Kreisgebiet, wird die Akzeptanz für das kreisweite Aufstallungsgebot sicher vorhanden sein.«
Eine Änderung der Geflügelpestverordnung sollte den Geflügelhaltern bei der Umsetzung des Aufstallungsgebots entgegenkommen. Anders als in 2016/17 ist die Unterbringung in Volieren, die nach oben mit Netzen oder Gittern mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern abgedeckt sind, erlaubt.