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GP Joule meint: “Strompreisbremse: Kommunen und Klimaschutz werden damit verlieren”

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(CIS-intern) –  Reußenköge, 08. November 2022 – Die Pläne der Bundesregierung zur Strompreisbremse liegen auf dem Tisch: Auch von Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreibern sollen die Umsätze abgeschöpft werden. Das ist keine gute Idee. Denn Körperschafts- und Gewerbesteuereinnahmen werden sinken und die Leidtragenden werden vor allem die Kommunen sein. Die Branche wird weniger eigene Investitionsmittel haben. Und auch das Vertrauen der Investoren in den Markt der Erneuerbaren Energien wird massiv leiden. Am Ende dürfte weniger Geld in den Zubau der Erneuerbaren investiert und der Ausbau wieder einmal abgewürgt werden. Dabei gibt es ein viel besseres Instrument, um die Erzeuger an der Finanzierung der Strompreisbremse zu beteiligen. 

90 Prozent der so genannten „Zufallsgewinne“, so der Plan aus Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt, sollen rückwirkend abgeschöpft werden. Dieses Wort ist schon falsch. Denn das, was da abgeschöpft werden soll, ist bei den Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen weder Zufall (sondern eine Entwicklung, auf die schon seit Jahren hingewiesen wird) noch sind es Gewinne, sondern Umsätze. Und es ist so viel, dass manche Erzeuger das nicht werden stemmen können. Gerade Biogasanlagenbetreiber dürften bei den stark gestiegenen Betriebskosten ihre Arbeit schlicht einstellen. Und auch die Betreiber von Wind- und Solaranlagen müssen die höheren Einnahmen mit den Verpächtern teilen und bei der Entwicklung von neuen Projekten die gestiegenen Kosten für die Anlagen und stark gestiegene Zinsen mit einplanen.  

Statt nun also die Umsätze abzuschöpfen, sollte der Staat auf ein anderes, bewährtes Steuerungsinstrument für solche Fälle zurückgreifen: die Ertragssteuern.

Schon heute verdient die öffentliche Hand mit bei den höheren Einkünften der Energieerzeuger – und das ist auch gut so! Diese Ertragssteuern sind planbar und wurden schon mehr als einmal rückwirkend angepasst. Also ein probates Mittel, welches den Unternehmen die Sicherheit gibt, dass nicht der Umsatz, sondern nur die Gewinne stärker abgeschöpft werden. Also das, was nach Abzug aller Kosten übrigbleibt.

Zudem würden Steuererhöhungen für alle Energieproduzenten Anreize zur Reinvestition schaffen, was den Ausbau der Erneuerbaren definitiv fördern würde.

Mit der Umsatzabschöpfung würde das Gegenteil passieren: Unternehmen müssten Rückstellungen bilden. Die Körperschafts- und Gewerbesteuereinnahmen würden dabei sinken, Milliarden gingen für den Bundeshaushalt erst einmal verloren. Die Leidtragenden wären dann auch die Kommunen. Außerdem würde das Vertrauen von Investoren in die Erneuerbaren Energien erschüttert. Beides würde zu massiv sinkenden Investitionen in die Erneuerbaren führen. Und das gerade jetzt.

In dieser Krise führt die Bundesregierung zudem lieber einen Tankrabatt ein, stoppt die geplante Erhöhung der CO2-Steuer und nimmt beispielsweise Steinkohle- und Mineralölkraftwerke bei der angedachten Umsatzabschöpfung aus. Letztere werden davon ausgenommen, da sie angeblich zu hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen haben. Aha, da hört man wohl auf solche Argumente.

Diese De-facto-Schlechterstellung der Erneuerbaren muss verhindert werden. Wir haben nicht nur eine Energiepreiskrise, sondern auch eine sich verschärfende Klimakrise. Beide kennen nur eine Lösung: den schnellen Zubau Erneuerbarer Energien.

Die Anpassung der Ertragssteuer wäre eine Lösung, die die Klimakrise nicht außer Acht lässt, nicht einseitig belastet, nachvollziehbar ist, Planungssicherheit für Unternehmen wie Verbraucher schafft – und den Ausbau der Erneuerbaren nicht abwürgt.

Denn die beste Strompreisbremse sind Windräder und Solaranlagen.

Bild von Uwe Hoh auf Pixabay

Bild von Colin Behrens auf Pixabay

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