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Dagebüll, Kurtaxe für Urlauber soll eingeführt werden

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(CIS-intern) –  Zahlreiche Kurorte verlangen mittlerweile eine Steuer, die sogenannte Kurtaxe. Ein anderer Name für diese ist Ortstaxe. Es handelt sich um eine Fremdverkehrsabgabe bzw. Tourismusabgabe, welche von der Gemeinde erhoben wird.

Entrichtet wird die Kurtaxe in der Regel an der Unterkunft und mit dem Gesamtpreis verrechnet. Auf der Rechnung ist sie unter dem Posten gesonderter Posten zu finden. Das heißt, eine Kurtaxe ist nur zu entrichten, wenn Sie auch im Ort übernachten. An den Nordsee- und Ostseestränden sieht es etwas anders aus. Dort gibt es auch die Tagestaxe. Sie gilt für bestimmte Abschnitte der Region. Sie können direkt am Strand zahlen oder sie bei der Touristeninformation entrichten. Die Kurtaxe müssen Sie an dem Tag zahlen, an dem Sie anreisen. Ist die Abgabe gezahlt, erhalten Sie im Gegenzug die Kurkarte. Es gibt Orte, an denen diese Karte Ihr Ausweis ist, wie beispielsweise am Strand.

Wer muss zahlen?

Jeder ortsfremde Besucher muss eine solche Kurtaxe zahlen. Es gelten allerdings Ausnahmen, welche je nach Ort variieren. Dienstreisen bilden hier eine Ausnahme oder Besucher, welche an einem Seminar teilnehmen. Kinder sowie Jugendliche, bis zum 18. Lebensjahr sind an manchen Orten ebenfalls von der Kurtaxe ausgenommen oder für sie gilt ein reduzierter Beitrag. Für schwerbehinderte Personen gilt diese Ausnahme ebenfalls. Es gibt Orte, wo auch Verwandte Einheimischer mit Ermäßigungen rechnen können oder sogar mit einer Befreiung. Wer auch im Urlaub auf den Casinobesuch nicht verzichten möchte, der kann auf Casinopilot24.com selbst am Strand seinen Lieblingsspielen nachgehen. Welche Orte eine Kurtaxe veranschlagen, erfährt man am besten beim Tourismusverband direkt vor Ort. Jede Gemeinde darf selbst entscheiden, welche Personen eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten.

Wo die Kurtaxe anfällt?

Eine Kurtaxe wird in den Orten verlangt, wo Erholung und Entspannung geboten werden, wozu sich jetzt auch ganz offizielle Dagebüll zählt. Eine solche Ausgabe dürfen nur Kurorte oder Erholungsorte einfordern. Für die meisten der Kurorte in Deutschland gilt das. Insbesondere die Nordsee und die Ostsee sowie Kurorte in Bayern, dem Harz und dem Erzgebirge. Zu den Orten gehören unter anderen Oberwiesenthal und Garmisch-Partenkirchen. Manche Nachbarländer von Deutschland erheben ebenfalls eine Art Kurtaxe. Dazu gehören Italien, Österreich, die Niederlande und die Schweiz. Es gibt auch Großstädte, die eine solche erheben. Dazu gehört unter anderem Berlin. Die Steuer des Übernachtungsgeldes liegt bei fünf Prozent. Diese fünf Prozent werden mit dem Gesamtbetrag, welchen man zahlen muss, verrechnet. Handelt es sich um eine Dienstreise, ist man gegen eine Vorlage, auf der der Arbeitgeber bestätigt, dass es sich um eine Dienstreise handelt, von der Steuer befreit.

Was die finanziert die Kurtaxe?

Es handelt sich um eine finanzielle Kommunalabgabe. Der größte Teil der Einnahmen ist dafür da, die Infrastruktur instand zuhalten. Besonders geht es dabei um die touristische Infrastruktur. Bezahlt werden von den Einnahmen die Pflege sowie die Säuberung der Orte, der öffentlichen Toiletten, der befestigten Wanderwege und der Strandduschen. Ein Teil geht zudem an den Umweltschutz vor Ort. Mancherorts können Besucher auch nach zahlen der Kurtaxe, die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen oder bekommen eine Betreuung für die Kinder. Informationen erhält man in der jeweiligen Tourismuszentrale. Finanziert werden damit auch Kulturveranstaltungen. Allgemein gesagt ist diese Abgabe für alles, was den Kurort attraktiv macht.

Die Höhe der Kurtaxe

Die Gemeinden können die Höhe selber bestimmen. In Dagebüll zahlt man für eine Tageskarte lediglich 2,00 Euro, eine Wochenkarte kostet 10,00 Euro und eine Jahreskarte 50,00 Euro. Dagebüll ist, was die Kurtaxe angeht im Vergleich zu einigen anderen Kurorten noch recht günstig. Die deutschen Inseln erheben alle eine Kurtaxe, die einer gewissen Preisspanne unterliegt. Die Weigerung der Zahlung der Kurtaxe sollte gut überlegt sein. Kommt heraus, dass Sie keine Kurkarte haben, ist ein Bußgeld fällig. Wie hoch es ausfällt, hängt vom örtlichen Bußgeldkatalog ab. Es können jedoch mehrere hundert Euro werden.

Ein Urlaubsort ist nur attraktiv, wenn sich um dessen Instandhaltung gekümmert wird. Damit diese Kosten gezahlt werden können, gibt es die Kurtaxe. Diese gilt pro Person und pro Übernachtung. Touristen nehmen die Leistungen, die im Ort angeboten werden in Anspruch. Mancherorts können Sie nach der Entrichtung der Kurtaxe auch an Veranstaltungen und Ausstellungen kostenlos teilnehmen und haben freien Eintritt bei Erholungseinrichtungen und Sehenswürdigkeiten. In Langeoog sind es 2,10 Euro bei Kindern ab sechs Jahren. Damit ist Langeoog der Ort, der am teuersten ist.

Kurtaxe für Hunde

In manchen Orten gilt auch eine Kurtaxe für Hunde. Reisen Sie mit Ihrem Hund, muss auch für ihn eine Kurtaxe entrichtet werden. Eingesetzt wird das Geld, um die Hundestrände sauber zuhalten und die Häufchentüten kostenlos zu stellen. Manche Ostseebäder verlangen 50 Cent bis 1 Euro für jeden Hund, pro Nacht.

Die Kurtaxe wird normalerweise am Tag, an dem man anreist, bezahlt. Man zahlt sie für die gesamte Dauer der Reise. Besucht man während seines Urlaubs eine andere Gemeinde während eines Ausflugs, muss man auch dort eine Kurtaxe erbringen. Verbringen man dort nur ein paar Stunden, zahlt man für eine Tageskarte. Zu manchen Gemeinden gehören Partnergemeinden. Reist man nach Schleswig-Holstein und erhält die Kurkarte, gilt diese für rund 50 Gemeinden, die an der Nordsee, der Ostsee und im Binnenland liegen. Mit der Kurkarte hat man die Erlaubnis, unterschiedliche Strandabschnitte zu besuchen. Es macht Sinn, wenn man zur Kurkarte auch immer seinen Personalausweis bei sich trägt. Insbesondere während der Hochsaison gibt es vermehrt Kontrollen an den Stränden. Man hat die Wahl zwischen einer Tageskarte, der Mehrtageskarte und der Wochenkarte. Zahlreiche Hotels haben in ihren Buchungsunterlagen hinterlegt, was die Kurtaxe kostet oder weisen wenigstens darauf hin, dass eine zu entrichten ist.

Bild von Bruno /Germany auf Pixabay

 
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