(CIS-intern) – Ab Montag, dem 21. Dezember 2020, gilt in Nordfriesland eine automatische Quarantäne-Verpflichtung, wenn jemand mit einem PCR-Test oder einem Antigenschnelltest positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde – unabhängig davon, ob ein Arzt, ein Labor oder ein Gesundheitsamt das Testergebnis mitteilt.
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Auch wer nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen ist, ist automatisch verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Dies gilt etwa für Menschen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich einige Zeit mit einer infizierten Person in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten haben. Näheres unter https://t1p.de/60kc.
Die automatische Quarantäne-Verpflichtung bedeutet, dass die Betroffenen sich unverzüglich auf direktem Weg nach Hause begeben und sich bis auf Weiteres ständig dort aufzuhalten haben – abgesondert von sonstigen Mitgliedern des Haushaltes.
Die gleichen Pflichten haben die Gesundheitsämter den Betroffenen auch bisher schon aufgegeben. Der Unterschied besteht darin, dass sie jetzt automatisch gelten und nicht erst dann, wenn das Amt die positiv getestete Person zumindest telefonisch erreicht hat. „Dadurch beginnt die Quarantäne jetzt häufig rund 24 Stunden früher als bisher. Das kann uns viele Neuansteckungen ersparen“, erläutert Nina Rahder aus der Kreisverwaltung.
Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte alle Kreise aufgefordert, die genannten Regeln per Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen. Die Verfügung des Kreises NF ist unter https://t1p.de/ilg9 im Internet zu finden. Dazu gehören auch Hinweise und Tipps für Kontaktpersonen I. Sie müssen beispielsweise täglich Fieber messen und Aufzeichnungen über ihren Gesundheitszustand anfertigen.
Außerdem müssen sich Betroffene unverzüglich unter Tel. 0800 200 66 22 beim Gesundheitsamt melden und einige persönliche Daten übermitteln.