(CIS-intern) –Nach wie vor kontrolliert die Polizei die Einhaltung des noch mindestens bis zum 3. Mai geltenden Betretungsverbotes für die nordfriesischen Inseln. Am Wochenende wurden mehrere Personen am Autozug zurückgewiesen, die Kurkarten oder Einwohnerbesucherkarten der Tourismuszentrale Westerland vorlegten. Dokumente dieser Art reichen jedoch nicht aus, um Sylt oder eine der anderen Inseln aufsuchen zu dürfen.
Foto: Mario De Mattia
Auf den Inseln tätige Handwerker dürfen gemäß einer Verordnung des Landes (https://ogy.de/vpcl) anreisen. Der Kreis Nordfriesland macht jedoch darauf aufmerksam, dass sie ihren Ausweis sowie Dokumente wie etwa eine schriftliche Bestätigung ihres Arbeitgebers mit sich führen müssen, aus der klar hervorgeht, auf welcher Baustelle sie an welchen Tagen welche Tätigkeiten ausführen sollen. Ein Beispiel: »Hiermit bestätigen wir, dass wir unseren Mitarbeiter, Herr Max Mustermann, beauftragt haben, in der Goethestraße 12 in Sylt vom 29. bis 30. April 2020 Dacharbeiten auszuführen.« Für Arbeitnehmer aus anderen Branchen gelten die gleichen Regeln.