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Unfassbar! Extremer Leichtsinn bei nordfriesischen Geflügelhaltern beim Umgang mit der Vogelgrippe

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Obwohl die hoch ansteckende Geflügelpest im Land grassiert, weigern sich rund 20 Hobby-Geflügelhalter in Nordfriesland, ihre jeweils bis zu 25 Tiere aufzustallen. »Es ist unfassbar. Einen so bodenlosen Leichtsinn und eine solche Verantwortungslosigkeit angesichts einer Tierseuche habe ich noch nicht erlebt«, schüttelt Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze den Kopf.

Foto: Mario De Mattia

Weil Wildvögel ihren Kot überall fallen lassen, kann ein im Freien lebender Geflügelbestand sich innerhalb kürzester Zeit infizieren. Deshalb darf Geflügel seit dem 9. November 2016 nur noch im Stall oder zumindest unter Dach gehalten werden. Ist ein Bestand infiziert, tragen auch der Halter und seine Familie sowie ihre Besucher das Virus an der Kleidung und können es weitflächig verbreiten. »Das ist keine Theorie, sondern eine bewiesene Tatsache. Deshalb gehen wir mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen die Aufstallungs-Verweigerer vor«, erklärt Dr. Schulze.

Im ersten Schritt fordert das Veterinäramt die Halter schriftlich auf, dem Aufstallungsgebot nachzukommen. Gleichzeitig verhängt es ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. Der nächste Schritt wäre üblicherweise die Androhung eines Zwangsgeldes, doch das kommt hier nicht in Frage: »Gegen Zwangsgelder kann man Rechtsmittel einlegen, und dann folgen langwierige Verfahren mit Widerspruchsbescheiden und vielleicht auch Klagen vor Gericht – die Zeit haben wir aber nicht, dafür steht zu viel auf dem Spiel«, betont Tierarzt Schulze.



Deshalb prüft die Kreisverwaltung, ob es rechtlich möglich ist, einen Bestand auch gegen den Willen des uneinsichtigen Besitzers zwangsweise schlachten zu lassen. Die Verlagerung der Tiere zu einem verantwortungsbewussteren Halter scheidet aus, weil die Zusammenlegung von Beständen momentan verboten ist.

Auf die renitenten Tierhalter könnten allerdings noch ganz andere Folgen zukommen: Sollte in einem wenige Kilometer entfernt liegenden Bestand die Geflügelpest ausbrechen, müssten dort alle Tiere getötet und die Kadaver unschädlich beseitigt werden. »Dann wird selbstverständlich zu prüfen sein, ob diese Tiere durch einen wie auch immer gearteten Kontakt mit dem Bestand oder der Familie des Aufstallungsverweigerers infiziert worden sein könnten. Die daraus entstehenden Forderungen auf Schadenersatz können den Betroffenen vollständig ruinieren«, warnt der Kreisveterinär.

Nachtrag:

Inzwischen haben unsere Veterinäre sehr ernsthafte Telefonate mit den Betroffenen geführt und ihnen die möglichen Folgen deutlichst erläutert. Deshalb haben 15 Halter mittlerweile zugesagt, sich sofort um die Aufstallung zu kümmern, am Rest arbeiten wir noch. Es könnte aber auch eine Dunkelziffer von zusätzlichen Verweigerern geben, von denen wir nur noch nichts wissen.

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