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Zufahrtssperrungen am Sandwall und Abbrennverbot für Feuerwerk

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Wyk auf Föhr, 27. Dezember 2024 –  Aufgrund der jüngsten Ereignisse auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg, hat die Föhr Tourismus GmbH (FTG) in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ihr Sicherheitskonzept für die Festmeile und Open-Air-Silvesterparty in Wyk auf Föhr am Silvesterabend und in der Neujahrsnacht angepasst. Um die Sicherheit aller Gäste und Einheimischen zu erhöhen, werden die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände am Sandwall 18–48 mit Big Packs und Betonsteinen gesichert. Die Platzierung dieser Stopper erfolgt im Laufe des 30. Dezembers 2024 und dient dazu, unbefugtes Befahren mit Fahrzeugen zu verhindern und potenzielle Gefahren abzuwehren. Darüber hinaus weist die FTG auf das bestehende Feuerwerksverbot auf Föhr mit Ausnahmen hin und bittet alle Gäste und Einheimischen, unabhängig von diesen Ausnahmen, auf Feuerwerkskörper zu verzichten.

 

„Wir bitten alle Anwohner und Gäste um Verständnis für die vorübergehenden Zufahrtssperrungen zum Veranstaltungsgelände am Sandwall. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, die Sicherheit aller zu gewährleisten“, erklärt FTG-Geschäftsführer Jochen Gemeinhardt. Durch das Querparken von Fahrzeugen an der Zufahrt Mittelstraße/Sandwall stellt die FTG sicher, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall jederzeit schnell und ungehindert zum Einsatzort gelangen können. Auch Lieferanten und Marktbeschicker der Festmeile erreichen den Sandwall  über diese Zufahrt. 

Folgende Zufahrtswege zum Sandwall in Wyk auf Föhr sind betroffen:

  • Zufahrt Mittelstraße/Sandwall
  • Zugang zum Gezeitenbrunnen
  • Zuwegung über die Süderstraße
  • Zugang am Kurgartensaal (Sandwall 38)
  • Zugang Georg-Reimers-Weg
  • Zufahrt zum Sandwall aus Richtung Feldstraße auf Höhe Sandwall 48
  • Zugang zur Strandpromenade auf Höhe Sandwall 48

„Als Insel im Weltnaturerbe tragen wir zudem eine besondere Verantwortung. Feuerwerk belastet unsere Umwelt durch Feinstaub und Müll, gefährdet Tiere und Menschen und stellt eine zusätzliche Belastung für unsere medizinische Versorgung dar. Um unsere Insel zu schützen und einen friedlichen Jahreswechsel für alle zu gewährleisten, bitten wir alle Gäste und Einheimische, auf Feuerwerk vollständig zu verzichten. Als Alternative zum Feuerwerk bieten die Open-Air-Party auf dem Sandwall und die Silvesterparty im Kurgartensaal eine stimmungsvolle Möglichkeit, gemeinsam in das neue Jahr zu starten,“ so Gemeinhardt.

Auf der Insel Föhr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II (Raketen, Kanonenschläge, Chinaböller, Schwermer etc.) in der Zeit vom 31.12.2024 bis 01.01.2025 nur an Stränden und auf Deichen abgebrannt werden. Dabei ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Strandbereiche der Stadt Wyk auf Föhr, für die ein absolutes Abbrennverbot gilt. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch die Mittelbrücke in Wyk auf Föhr wird am Silvesterabend und in der Neujahrsnacht aus Sicherheitsgründen gesperrt. 

 

Weitere Informationen zum Abrennverbot & Ausnahmen:

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