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Husum: Start des Sonder-Schalters zum Führerschein-Umtausch

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Aktuell sind alle Bürgerinnen und Bürger, deren Führerschein in den Jahren 1999 bis Ende 2001 ausgestellt wurde, dazu aufgerufen, diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union umzutauschen. Ab dem 14. Oktober 2025 bietet der Kreis Nordfriesland dafür wieder eine Sonder-Sprechstunde an. Jeden Dienstag von 8 bis 11:30 Uhr können Betroffene ihren ausgefüllten Umtausch-Antrag und alle weiteren Unterlagen im Raum 55 des Kreishauses am Schnellschalter persönlich bei Mitarbeitenden der Führerscheinstelle einreichen.

 

Interessierte können vorab unter https://t1p.de/q6yt0 online einen Termin buchen. Auch im Kreishaus selbst steht dem Publikum für diesen Zweck ein Terminal zur Verfügung. Die Kreisverwaltung bittet um Beachtung, dass am 23. sowie 30. Dezember 2025 keine Sonder-Sprechstunde angeboten wird.

 

Der erforderliche Antrag kann auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland unter https://t1p.de/cindp heruntergeladen werden. Ihm sind mehrere Unterlagen beizufügen: der Original-Führerschein, eine Fotokopie des gültigen Personalausweises oder des Passes, ein höchstens zwei Jahre altes biometrisches Passbild sowie das zum Antrag gehörende Kontrollblatt.

 

Am Schnellschalter werden nur vollständige Umtausch-Anträge angenommen. Der Original-Führerschein wird entwertet und kann sofort wieder mitgenommen werden. So will die Verwaltung die Bearbeitungszeiten und damit die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verkürzen. Alle anderen Angelegenheiten rund um den Führerschein laufen weiterhin über die Führerscheinstelle.

 

Darüber hinaus können der Antrag und alle dazugehörigen Unterlagen selbstverständlich auch wie gewohnt weiterhin über den Postweg eingereicht oder beim Pförtner im Kreishaus in Husum, Marktstraße 6, abgegeben werden.

 

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, ihren Führerschein erst 2033 tauschen müssen – egal ob Papier- oder Kartenführerschein.

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