Um sich auf einen möglichen Ausbruch der Tierseuche vorzubereiten, haben sich in Schleswig-Holstein das Umweltministerium in Kiel sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg am 29.1.2019 an der mehrtägigen Tierseuchenübung zu ASP in Dänemark beteiligt. Auf Bundesebene wurde die Übung durch das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert.
Ausgehend von simulierten ASP- Ausbrüchen in Dänemark war der Kreis Nordfriesland durch einen grenznahen Ausbruch der ASP in einem Hausschweinebestand auf dänischer Seite betroffen. Da in einem solchen Fall grenzübergreifende Restriktionszonen zu bilden sind, hat der Kreis im Rahmen der Übung ein Beobachtungsgebiet auf deutscher Seite eingerichtet. Zusätzlich wurde die Lieferung von Schweinen aus einem von ASP betroffenen dänischen Bestand in einen Bestand im Kreis Schleswig-Flensburg simuliert. Diese Lieferung erfolgte kurz vor dem Erkennen der ASP in dem dänischen Herkunftsbestand.
„ASP macht keinen Halt an Ländergrenzen. Länder- und behördenübergreifende Übungen sind ein wichtiger Faktor in der Vorbereitung. Im Falle eines Ausbruchs kommt es auf gute Zusammenarbeit an. Schleswig-Holstein muss für den Ernstfall gerüstet sein.
Gerade mit Blick auf die ASP-Situation in Europa ist dieses behördenübergreifende Training eines gemeinsamen Krisenmanagements von größter Wichtigkeit. Wir müssen alle an einem Strang ziehen.“, sagte Umweltminister Jan Phillip Albrecht.
Bei der Übung lag der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Kommunikationswege der beteiligten Behörden auf den verschiedenen Ebenen in Deutschland und Dänemark.
Hierbei wurde in Schleswig-Holstein das Krisenverwaltungsprogramm (KVP) der Fachanwendung Tierseuchennachrichten (TSN)angewendet. Zu den für Schleswig-Holstein getroffenen Maßnahmen wurde ein Lagebericht erstellt, der an das BMEL übermittelt wurde.
Auf Bundesebene wurde in Kooperation mit der zentralen Ebene in Dänemark ein grenzübergreifendes Beobachtungsgebiet kartographisch dargestellt.
Die im Rahmen der Übung gewonnenen Erkenntnisse werden in die weiteren Vorbereitungen auf einen möglichen ASP-Ausbruch einbezogen.
Vorbeugung und Früherkennung eines möglichen Erregereintrags
Für Deutschland besteht weiterhin ein erhebliches Risiko des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest.
Minister Albrecht appellierte daher an Landwirte und Jäger, weiterhin alle nötigen Schutzvorkehrungen vor einem Eintrag der Seuche zu treffen. Von Jagdreisen in die betroffenen Gebiete der östlichen Mitgliedstaaten sollte dringend abgesehen werden.
Die Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest in die Schwarzwildbestände durch kontaminierte Lebensmittelreste ist weiterhin hoch.
Es wird erneut an alle Reisenden und Berufsfernfahrer appelliert, sich verantwortlich zu verhalten. Reiseproviant muss deswegen stets in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Neben den vorbeugenden Maßnahmen ist insbesondere die Früherkennung eines Eintrags der ASP von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen. Hierfür stellt die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine die wichtigste Maßnahme zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest dar.
Da solche Funde häufig eher zufällig erfolgen, werden, ergänzend zum Engagement der Jägerschaft, auch Landwirte und die Öffentlichkeit dringend gebeten, jedes tot aufgefundene Stück Schwarzwild dem zuständigen Veterinäramt oder der lokalen Jägerschaft zeitnah zu melden. Dabei sollten die gefundenen Tierkörper nicht angefasst werden. Der Fundort sollte so gekennzeichnet werden, dass er wiedergefunden werden kann. Außerhalb der Dienstzeiten können die Behörden auch über die Notrufnummer der Polizei 110 über den Fund informiert werden.
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Nur bei einer frühen Erkennung eines Viruseintrags in den heimischen Schwarzwildbestand besteht die Möglichkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Seuche einzudämmen und erfolgreich zu bekämpfen. Hierauf hat sich Schleswig-Holstein intensiv vorbereitet. In Tschechien ist die Tilgung des Virus beim Schwarzwild nach einem punktförmigen Eintrag im Sommer 2017 inzwischen erfolgreich abgeschlossen.
„Aufgrund des Risikos einer Einschleppung bitte ich Sie um Ihre Mithilfe. Mit einer Meldung toter Wildschweine leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass solche Tierkörper untersucht werden können und die Seuche im Eintragsfall so rechtzeitig erkannt wird“, ergänzte Albrecht.
Hintergrund:
Lage in Europa
In Osteuropa sind mittlerweile zahlreiche Mitgliedstaaten wie Polen, die baltischen Staaten, Bulgarien, Rumänien und Ungarn von der Seuche betroffen. Im Jahr 2018 ist die Zahl der in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen gemeldeten Fälle in Osteuropa gegenüber den Vorjahren weiter deutlich angestiegen und die Ausbrüche haben sich räumlich deutlich ausgeweitet. Mitte September wurden auch in Belgien erstmals Fälle von ASP bei Wildschweinen festgestellt, die Zahl der Nachweise bei Wildschweinen steigt dort weiter an.
Als einzigem Mitgliedstaat ist es bisher Tschechien gelungen, einen punktuellen Eintrag der ASP in die Wildschweinpopulation einzudämmen und zu tilgen. Auch in Schleswig-Holstein bereiten sich die betroffenen Behörden vor, um im Fall einer Einschleppung schnell reagieren zu können.
Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine infiziert. Bei diesen führt die Infektion in der Regel innerhalb weniger Tage zum Tod, für den Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.
Weitere Informationen, Kontaktdaten und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/asp sowie auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/