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Aktuell: weitreichende Einschränkungen u.a. im Gastrobereich und Geschäften ab 16. März 0.00 Uhr

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(CIS-intern) – Am Sonntag (15. März) hat der Kreis Nordfriesland eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Kontakten in öffentlichen Bereichen erlassen. Sie tritt am 16. März um 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020. Die wichtigsten Inhalte:

Schließung von Gastronomiebetrieben
Folgende Einrichtungen und Angebote sind ab Montag, dem 16. März, um 0 Uhr zu schließen: Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen, Volkshochschulen, sonstige Bildungseinrichtungen, Freizeitparks, Jugendzentren, Campingplätze, Golfplätze, Spielhallen, Prostitutionsbetriebe.

Weiterhin offene Gastronomiebetriebe
Gaststätten und Restaurants – auch in Hotels – sowie Imbisse dürfen weiterhin öffnen. Sie müssen jedoch alle Besucher mit Kontaktdaten und Uhrzeit erfassen. »Wenn bei einem Patienten Corona diagnostiziert wird, rufen wir alle Personen an, die er bereits angesteckt haben könnte, und fordern sie auf, zwei Wochen lang zuhause zu bleiben. Hat er ein Restaurant besucht, brauchen wir deshalb die Besucherliste des betreffenden Tages«, erklärt Nina Rahder, die Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen des Kreises.

Außerdem muss zwischen besetzten Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, und höchstens 50 Prozent der für den Raum zugelassenen Gästeanzahl darf gleichzeitig anwesend sein.

Auch Bibliotheken und Büchereien müssen die Kontaktdaten aller Besucher notieren.

Fitness-Studios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen in Hotels bleiben geöffnet, stehen aber nur noch den Hotelgästen zur Verfügung. Auch Restaurants und Bars in Hotels dürfen nur noch Übernachtungsgäste bedienen.

Einkaufszentren und große Möbelhäuser
Große Einrichtungshäuser, Einkaufszentren und Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, dürfen öffnen, müssen aber unverzüglich ein Präventionskonzept erarbeiten. Es muss eine maximale Besucherzahl vorsehen und sicherstellen, dass zwischen den Kunden ein grundsätzlich möglicher Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden kann. Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien werden keinen Begrenzungen der Besucherzahlen unterworfen. Die Präventionskonzepte sind mit dem Gesundheitsamt des Kreises abzustimmen.

Rückkehrer aus Risikogebieten
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet waren, dürfen 14 Tage lang keine Einrichtungen betreten, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche oder Senioren betreut werden. Dazu zählen etwa Kitas, Kindertagespflegestellen, Schulen, Jugend- und Altenheime. Auch Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Versorgungseinrichtungen dürfen sie nicht betreten – außer, wenn sie selbst behandlungsbedürftig sind.

»Um den Schutz der Bevölkerung so vollständig wie möglich zu gewährleisten, dürfen die Rückkehrer zudem überhaupt keine sonstigen öffentlichen Einrichtungen nutzen«, erklärt Landrat Florian Lorenzen. »Diese und die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinverfügung werden von den anderen Kreisen genauso in Kraft gesetzt. Diese Einheitlichkeit in ganz Schleswig-Holstein ist uns sehr wichtig«, unterstreicht der Verwaltungschef.

Schulen und Kitas
Der Schulunterricht sowie die Betreuung in Kindertagesstätten und Krippen fallen bis zum 19. April 2020 aus. Für alle Einrichtungen, auch die der dänischen Minderheit, gilt ein Betretungsverbot. Ausgenommen sind Angebote der Kindertagespflege mit maximal fünf Kindern an einem Standort.

“Da Eltern, die in besonders wichtigen Infrastruktureinrichtungen wie Kliniken und Supermärkten arbeiten, dort unentbehrlich sind, haben wir für ihre Kinder eine Notbetreuung organisiert. Sie findet in den Schulen und Kindertageseinrichtungen statt, in denen sich diese Kinder auch normalerweise aufhalten«, berichtet Daniel Thomsen, der Leiter des Fachbereiches Jugend, Familie und Bildung der Kreisverwaltung.

Werkstätten für behinderte Menschen
Geschlossen werden Werkstätten für Menschen mit Behinderungen außer für diejenigen, die den Besuch der Werkstatt als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen. Die Entscheidung trifft die Einrichtungsleitung.
Krankenhäuser andere Kliniken, Pflegeheime
Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – also auch die Reha-Kliniken, die sonst nicht in die akutmedizinische Versorgung einbezogen sind – sowie alle Behinderteneinrichtungen, Senioren- und Pflegeheime haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren. Ihnen werden beispielsweise Besuchsverbote oder -einschränkungen auferlegt. Ihre Kantinen und Cafeterien dürfen nur noch vom eigenen Personal und den eigenen Bewohnern genutzt werden, aber nicht mehr von Besuchern.

Kliniken müssen planbare Aufnahmen reduzieren oder aussetzen, um die Aufnahmekapazitäten für mögliche Corona-Patienten zu sichern. Intensivstationen sollen ihre Beatmungskapazitäten erhöhen. Geriatrische Abteilungen nehmen nur noch sehr dringende Fälle neu auf. Bereits begonnene Behandlungen werden zuende geführt.

Öffentliche Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. »Wir empfehlen darüber hinaus, auch private Veranstaltungen wie Trauerfeiern, Beerdigungen und Hochzeiten zu verschieben oder abzusagen. Das ist hart, aber eine schnelle Ausbreitung des Corona-Virus träfe uns alle noch härter«, sagt Florian Lorenzen.

Erlaubt bleiben Veranstaltungen, die der Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen wie etwa Wochenmärkte. Demonstrationen können nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.

Die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr und der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte gelten nicht als Veranstaltung und werden nicht eingeschränkt.

Höchste Selbstdisziplin ist gefordert
»Nicht nur in Nordfriesland, sondern in ganz Deutschland, ja weltweit stehen wir vor einer Situation, die wir so noch nie erleben mussten. Da der SARS-CoV-2-Virus sich sehr schnell ausbreitet, müssen wir jetzt sehr schnell handeln und vor allem den Abstand zwischen den Menschen erhöhen. Je mehr Menschen in einem Raum zusammenkommen, desto höher ist die Ansteckungsgefahr. Die nächsten Wochen und Monate fordern von uns allen höchste Selbstdisziplin. Doch nur, wenn wir das schaffen, gelingt es uns, die Verbreitung von Corona zu verlangsamen«, unterstreicht Landrat Florian Lorenzen.

Die offizielle Anweisung beim Kreis

https://www.facebook.com/NordfrieslandDE/posts/2602304016564274?__tn__=K-R

http://nordfriesland.de

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