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Aktuell am 23. März 2020 gegen 19 Uhr:
Zweitwohnungsbesitzer, die schon hier wohnen, dürfen nun doch bleiben
Zweitwohnungsbesitzer, die ihre entsprechende Wohnung in Schleswig-Holstein bereits bezogen haben, müssen diese infolge der Corona-Pandemie nicht verlassen. Das hat Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Montag (23.3.) klargestellt…
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Coronavirus-in-SH-Zweitwohnungsbesitzer-duerfen-bleiben,zweitwohnung104.html
(CIS-intern) – Das vom Kreis Nordfriesland erlassene Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen wird nach Rückmeldungen aus der Fläche größtenteils eingehalten. Es gibt jedoch auch Hinweise auf Ausnahmen. Am Sonntag um Mitternacht müssen die letzten abgereist sein. Wer aus wichtigen Gründen nicht abreisen kann, sollte unter der E-Mail-Adresse team-recht@nordfriesland.de eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Foto: Mario De Mattia
Dafür kommen insbesondere Menschen infrage, bei denen zwingende berufliche sowie ehe-, sorge- und betreuungsrechtliche Gründe vorliegen oder in deren Wohnungen sehr dringende Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen vonnöten sind. Dazu gehören vollgelaufene Keller und zersplitterte Fensterscheiben, jedoch keine Schönheitsreparaturen oder allgemeine Gartenarbeiten.
Die Verwaltung hat bereits mehrere Ausnahmegenehmigungen erteilt. Vier Personen haben versucht, die weitere Nutzung ihrer Zweitwohnung gerichtlich durchzusetzen, doch wurden alle vier Anträge vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen.
Bereits heute setzt die Polizei mehrere Streifenwagen ein, um Kraftfahrzeuge ohne NF-Kennzeichen zu kontrollieren. »Darüber hinaus haben wir die Ordnungsämter der Städte, Ämter und Gemeinden gebeten, ab Montagmorgen die Zweitwohnungen in ihrem Gebiet zu kontrollieren. Vergessen wir nicht: Es geht um die Eindämmung einer Pandemie mit dem Ziel, Menschenleben zu retten«, unterstreicht Landrat Florian Lorenzen.
Sicherheitshalber weist der Verwaltungschef darauf hin, dass die Durchsetzung behördlicher Anordnungen keine Aufgabe für besorgte Bürger ist, sondern ausschließlich der Polizei und den Verwaltungen obliegt.
Rückkehrer aus Ägypten müssen sich beim Gesundheitsamt melden
Seit Sonnabend (21.) gilt ganz Ägypten als Corona-Risikogebiet. Rund 20.000 Deutsche machen dort momentan Urlaub, darunter wohl auch Nordfriesen. »Wenn Urlauber aus Ägypten zurückgekommen, dürfen sie zwei Wochen lang weder Kitas noch Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und zahlreiche weitere sensible Einrichtungen betreten. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich unter Tel. 04841 67755 bei unserer Hotline zu melden, damit wir sie über ihre weiteren Pflichten aufklären können«, betont Dr. Heike Dorothea Hill, die Leiterin des amtsärztlichen Dienstes des Kreis-Gesundheitsamtes.
Da die Lage sich weltweit schnell verändert, empfehlen Dr. Hill und ihr Team inzwischen Reiserückkehrern aus allen Ländern, sich freiwillig in eine 14-tägige häusliche Absonderung zu begeben. »Auch wenn sie keine Erkältungssymptome zeigen – erst nach zwei Wochen können sie sicher sein, dass sie das Coronavirus nicht mitgebracht haben«, sagt die Ärztin.