(CIS-intern) – Bis eine neu gegründete Stiftung Geld verteilen kann, ist es ein langer Weg – insbesondere in Zeiten historisch niedriger Zinsen und sehr instabiler Kapitalmärkte. Diese Erfahrung musste auch die Ende 2015 gegründete Nationalparkstiftung machen. Doch trotz der Corona-Krise hat sich die Stiftung entschlossen, ein Zeichen für die Natur zu setzen: Ab sofort können Projekte durch die Nationalparkstiftung gefördert werden. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr maximal 260.000 Euro, von denen möglichst viele Projekte profitieren sollen.
Foto: Christiane Gätje
Die Nationalparkstiftung fördert gemäß ihrer Satzung Projekte, die direkt den Schutz des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer verbessern oder die der Bildung und Information über den Nationalpark dienen. Die Projekte müssen innerhalb des Nationalparks stattfinden oder in seiner Umgebung, in jedem Fall aber in einem engen Zusammenhang mit dem Wattenmeer stehen.
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Naturschutzvereine und –verbände, Genossenschaften, Gesellschaften, Stiftungen, Gemeinden, Kreise und Hochschulen.
Details zu den Kriterien für eine Projektförderung sind in der Förderrichtlinie der Nationalparkstiftung beschrieben: www.nationalparkstiftung-sh.de. Wer Fragen dazu hat, kann die Stiftung unter info@nationalparkstiftung-sh.de erreichen.