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Verarbeitung von Lebensmitteln: Neues Angebot: Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

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(CIS-intern) – Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder zubereiten will, muss zuvor an einer Hygiene-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilgenommen haben. Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland bietet sie jetzt online an. Ab Montag, dem 2. August, sind Anmeldungen möglich, die ersten Belehrungen finden zwei Tage später statt.

Foto: Symbolfoto  – von Steve Buissinne auf Pixabay

Bisher wurden diese Veranstaltungen einmal wöchentlich in Form von Präsenz-Vorträgen im Husumer Gesundheitsamt oder im Medizinischen Versorgungszentrum auf Sylt durchgeführt.

„Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen ist das nicht mehr so einfach möglich. Ich freue mich, dass wir den vielen gastronomischen Betrieben in Nordfriesland und insbesondere auf den Inseln jetzt ein Online-Angebot machen können. Das erspart den Teilnehmern teils lange Fahrzeiten“, betont Daniel Binz, der Verwaltungsleiter des Gesundheitsamtes.

 

Um die technische Umsetzung kümmert sich das Technologiezentrum Glehn in Korschenbroich. Das Kreisgesundheitsamt hat einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch den Datenschutz berücksichtigt. Die Online-Belehrung erfolgt in Form eines Informationsfilms und eines Wissenstests. Nutzer benötigen einen Computer, ein Notebook oder ein Tablet, eine Internetverbindung, ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument. Wer den Wissenstest besteht, erhält sein Gesundheitszeugnis wahlweise per Post oder per E-Mail.

 

Interessenten können sich im Internet über https://nf.gotzg.de anmelden. Termine stehen wochentags von 8 bis 20:30 Uhr und sonnabends von 9 bis 15:30 Uhr zur Verfügung. Die Gebühr in Höhe von 25 Euro ist online zu bezahlen. Allgemeine Informationen zur Online-Belehrung und deren Ablauf stellt der Kreis unter www.nordfriesland.de/belehrungen zur Verfügung.

 

Für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, die ein Gesundheitszeugnis etwa für ein Schulpraktikum in einem Lebensmittelbetrieb benötigen, ist die Belehrung kostenfrei, ein Nachweis der Schule reicht aus. „Außerdem fördern wir ehrenamtlich Tätige: Wer bei der Anmeldung eine Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein oder einen Feuerwehrdienstausweis vorlegt, nimmt ebenfalls kostenlos teil“, erklärt Daniel Binz.

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