(CIS-intern) – Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass Zweitwohnungsbesitzer seit gestern leichter eine Ausnahmegenehmigung beantragen können, wenn sie ihre Nebenwohnung auf dem Festland für ein bis zwei Tage zu Instandhaltungszwecken aufsuchen müssen – dies gilt jedoch nicht für die Inseln und Halligen.
Foto: Mario De Mattia
Zweitwohnungsbesitzer dürfen ihre Nebenwohnung auf den Inseln oder Halligen nur aufsuchen, wenn sie auch ihren Hauptwohnsitz an diesem Ort haben. Allen anderen ist der Zutritt zu den Inseln und Halligen mit Ausnahme von Nordstrand und der Hamburger Hallig untersagt. So regelt es die Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus vom 18. April.
Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind Personen, die auf einer Insel arbeiten, dort einen Versorgungsauftrag erfüllen oder zur Sorge und Pflege eines engen Angehörigen verpflichtet sind, der auf der Insel seinen Erstwohnsitz hat. Als enge Angehörige gelten Ehe- oder Lebenspartner sowie Verwandte 1. Grades. Des Weiteren dürfen Journalisten mit Sonderakkreditierung die Inseln und Halligen betreten.
Wer aus anderen, vergleichbar schwerwiegenden Gründen (zum Beispiel Einbruch, Wasserschäden, Trauerfeiern, Sterbebegleitung) eine Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sie per E-Mail an team-recht@nordfriesland.de bei der Kreisverwaltung beantragen.
Hintergrund des Betretungsverbotes ist weiterhin, die Gefahr des Einschleppens des Coronavirus zu verringern und die medizinische Versorgung auf den Inseln und Halligen sicherzustellen. Je mehr Menschen sich auf den Inseln und Halligen aufhalten, desto schneller droht bei einem größeren Ausbruchsgeschehen eine Überlastung der Kapazitäten des örtlichen und regionalen Gesundheitssystems. Deshalb dient das Betretungsverbot nicht nur dem Schutz der Gesundheit der Inselbewohner und des Klinikpersonals, sondern gleichermaßen der fernbleibenden Personen.
Klarstellung: Besuchsverbot für Krankenhäuser besteht fort
In einer Pressemitteilung vom 19. April berichtete der Kreis Nordfriesland, die bisherigen Betretungsverbote für Krankenhäuser und Pflegeheime seien gestrichen, weil Reiserückkehrer mittlerweile ohnehin für zwei Wochen nach ihrer Rückkehr das Haus nicht verlassen dürfen. Diese Meldung führte bei manchen zu der Annahme, nun wieder Angehörige in Einrichtungen besuchen zu dürfen. Doch die Neuregelung bezieht sich nur auf die bisherigen, besonders strengen Beschränkungen für Reiserückkehrer. Der Kreis bittet, die missverständliche Formulierung zu entschuldigen.
Grundsätzlich gilt: Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen weiterhin nur unter bestimmten Voraussetzungen betreten werden, zum Beispiel von Personen, die selbst behandelt werden müssen. Besuche sind auf sehr besondere Situationen begrenzt – zum Beispiel, wenn in einem Klinikum ein Angehöriger im Sterben liegt.
Neue Rufnummer für die Corona-Hotline
Ab sofort ist die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamts unter einer neuen Rufnummer zu erreichen. Unter 0800 200 66 22 erreichen Bürger die Mitarbeiter des Kreises montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr sowie sonnabends, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. Anrufe sind aus dem deutschen Handy- und Festnetz kostenlos.
Mit der neuen Rufnummer wird der Hotline-Service technisch verbessert, um die tägliche Flut an Anrufen zuverlässig bewältigen zu können. In der Vergangenheit war es vereinzelt zu Störungen gekommen, durch die Anrufer ein Freizeichen hörten, obwohl sie bereits in der Warteschlange waren.
Die Corona-Hotline ist nur für spezielle Anliegen gedacht – etwa zur Rechtslage in Nordfriesland, für die Pflichtmeldung von Reiserückkehrern, zur Beratung von Infizierten, Kontaktpersonen und Entscheidungsträgern wie beispielsweise Veranstaltern und Ladenbesitzern.
Der Kreis empfiehlt, die Hotline nachmittags anzurufen, weil dann die Wartezeiten erfahrungsgemäß kürzer ausfallen.
Für Fragen zum Bereich der Kinderbetreuung hat der Kreis schon vor einigen Wochen eine eigene Hotline eingerichtet. Sie ist unter der 04841 67-464 montags bis donnerstags von 6:30 bis 17 Uhr, freitags bis 12 Uhr erreichbar.
Allgemeine Fragen zur Corona-Situation beantwortet das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 346 465 100. Ärztliche Auskünfte erhalten Bürger, wenn ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, von der Kassenärztlichen Bereitschaft unter 116117.