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Bürgergeld: Weitere Änderungen seit 1. Juli 2023

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(CIS-intern) – Zu Jahresbeginn wurde das Arbeitslosengeld II abgelöst. Seitdem erhalten erwerbsfähige Menschen, die keine Arbeit haben oder mit dieser zu wenig verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken, das Bürgergeld. Am 1. Juli 2023 trat der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft.

„Während es im Januar vor allem um die Erhöhung der Regelsätze sowie die Einführung der Karenzzeiten ging, wirken sich die neuen Regelungen unter anderem besonders auf die Beziehungs- und Beratungsebene zwischen unseren Kundinnen und Kunden sowie den Fallmanagerinnen und -managern aus. Sie setzen auf Freiwilligkeit, positive Anreize und ein Miteinander auf Augenhöhe statt auf Sanktionen. Dies kommt unserer Arbeitsweise und unserem Verständnis von einem kooperativen Umgang sehr entgegen“, erklärt Axel Scholz, Leiter des Jobcenters Nordfriesland.

Dies sind die wichtigsten Änderungen:

Kooperationsplan

Ab sofort steht der Kooperationsplan im Mittelpunkt der Beratung. Schrittweise wird er die bisherige Eingliederungsvereinbarung zwischen den Leistungsbezieherinnen und -beziehern und dem Jobcenter Nordfriesland bis Ende des Jahres ersetzen. Sie hielt bislang die Pflichten und Leistungen beider Seiten fest. Im Kooperationsplan legen Kundinnen und Kunden nun gemeinsam mit den Fallmanagerinnen und -managern das langfristige Eingliederungsziel, mögliche Zwischenziele sowie Schritte, wie diese erreicht werden können, fest.

Er konzentriert sich auf den Weg nach vorne, nicht auf die Androhung von Leistungsminderungen. Damit stellt er die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dar und ist ein entscheidender Faktor in der erfolgreichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Kann sich nicht auf einen Kooperationsplan geeinigt werden, hilft künftig eine Schlichtungsstelle.

Erhöhung der Freibeträge

Wer einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht und Bürgergeld erhält, kann seit dem 1. Juli 2023 einen größeren Teil des Einkommens behalten. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro liegt der Freibetrag bei 30 Prozent. Mit der neuen Freibetragsstufe soll der Anreiz geschaffen werden, eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze aufzunehmen. Wer zwischen 100 und 519 Euro verdient, hat weiterhin einen Freibetrag von 20 Prozent. Bei einem Einkommen über 1.000 Euro beträgt er zehn Prozent.

Auch für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren erhöht sich der Freibetrag. Sie können bis zu 520 Euro dazuverdienen, ohne dass es auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Gehalt, das Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Schulferienjobs erarbeiten, wird gänzlich nicht als Einkommen berücksichtigt.

Weiterbildungsgeld / Bürgergeld-Bonus

Mit den eingetretenen Änderungen erhalten Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher, die eine zu einem Berufsabschluss führende Weiterbildung aufnehmen, nun monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Darüber hinaus wurde die Prämie für erfolgreich abgeschlossene Zwischen- und Abschlussprüfungen entfristet.

Für qualifizierende Angebote, die nicht zu einem Berufsabschluss führen, jedoch für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung sind, ist ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro pro Monat vorgesehen. Sowohl das Weiterbildungsgeld als auch die Weiterbildungsprämie beziehungsweise der Bürgergeld-Bonus werden zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird nun nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Erbschaften

Auch Erbschaften zählen nicht mehr als Einkommen, sondern künftig als Vermögen.

Rehabilitation

Wer eine medizinische Reha antritt, muss ab sofort kein Übergangsgeld mehr beantragen, denn das Bürgergeld wird während dieser Zeit weitergezahlt.

Einen Überblick über weitere Änderungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Interessierte auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums unter https://t1p.de/kysr7. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Nordfriesland stehen darüber hinaus als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen zum Jobcenter Nordfriesland gibt es unter https://t1p.de/av0we.

Bild von StockSnap auf Pixabay

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