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Feuerwerk in Nordfriesland: Wo es verboten ist, ist es verboten… – und wie erlaubt – Tipps

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(CIS-intern) –  Vom 29. bis zum 31. Dezember dürfen Silvesterknaller verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im gesamten Kreisgebiet verboten ist. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.

Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.

Einige Gemeinden haben verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist Feuerwerk auch weiterhin auf Amrum sowie in St. Peter-Ording vollständig untersagt.
Auch auf der gesamten Insel Sylt ist Feuerwerk verboten.

Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt – aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausgenommen sind lediglich die Strände im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr.

Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.

Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Sachgerechter Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Die Feuerwehr der Stadt Neumünster weist darauf hin, dass sich alljährlich zahlreiche Unfälle und Brände durch leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen. Böllerfreunde mögen bedenken: Feuerwerk ist auch Feuer.

Die Leichtfertigkeit beginnt bereits damit, dass manche Feuerwerkskörper verbotenerweise in die Hände von Jugendlichen gelangen. Verboten ist der Verkauf von Pyrotechnik der Klasse II (Raketen, Böller) an Menschen unter 18 Jahren. Ohne Aufsicht dürfen die Jugendlichen diese auch nicht abbrennen. Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird – so die Feuerwehr. Auch bei den stationären Feuerwerkskörpern, die oft mit sehr heißer Flamme abgebrannt werden, besteht in der Nähe von brennbaren Gegenständen höchste Brandgefahr.

Tipps der Feuerwehr:

– Gebrauchsanweisung durchlesen und unbedingt beachten.

– Raketen-Abschussrampen standfest aufstellen. Schutzkappen erst unmittelbar
vor dem Zünden abziehen.

– Auf Oberleitungen und Dachvorsprünge achten.

– Angezündete Böller sofort wegwerfen. Keine Mutproben.
Niemals nach Menschen werfen.

– Auf Blindgänger achten und glühende Reste sofort ablöschen

– Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern gelangen.

– Dachluken und Fenster schließen. Brennbare Gegenstände von Balkon
und Terrasse räumen.

– Im Abstand von 100 Metern um reetgedeckte Häuser kein Feuerwerk
abbrennen.

– Nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Senioren- und Kinderheimen böllern.

– Nehmen Sie bei aller Freude am Silvesterfeuerwerk auch Rücksicht auf
die Tiere; viele leiden sehr unter dem Lärm.

Die Feuerwehr der Stadt Neumünster wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Bild von Lumpi auf Pixabay

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