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Kreis NF sucht Organisationen für Trägerschaft, Betrieb und Weiterentwicklung der bestehenden Frauenschutzwohnungen

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(CIS-intern) – Bereits im vergangenen Jahr hatte der Kreis insgesamt vier Wohnungen mit zehn Zimmern als Frauenschutzwohnungen angemietet. Diese wurden am 1. August 2020 in Betrieb genommen und sollen nun nach dem Beschluss des Arbeits- und Sozialausschusses des Kreises Nordfriesland durch einen Träger weitergeführt werden. Zur Entwicklung eines geeigneten Konzepts wird jetzt ein Interessenbekundungsverfahren unter potenziellen Betreibern für die Frauenschutzwohnungen durchgeführt.

Foto: von my best in collections – see and press  auf Pixabay

Die Schutzwohnungen wurden in den vergangenen Monaten gut angenommen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Unterkünften für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen und Kindern. Auch nach Verwirklichung eines Frauenhauses, für dessen Einrichtung und Betrieb derzeit ebenfalls ein Interessenbekundungsverfahren gemeinsam mit dem Kreis Schleswig-Flensburg läuft, stellen die Schutzwohnungen ein niedrigschwelliges Angebot für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen und deren Kinder in Nordfriesland dar und ergänzen ein Frauenhaus sinnvoll. Die Umsetzungsplanung für ein Frauenhaus in Nordfriesland wird parallel und unabhängig von der Weiterführung der Frauenschutzwohnungen weiterverfolgt.

 

Dieses Interessenbekundungsverfahren dient der Weiterentwicklung der Frauenschutzwohnungen. Das Konzept soll ein Angebot beschreiben, das die persönliche Situation, den Willen und die Ziele der Frauen und ihrer Kinder berücksichtigt, ihre Ressourcen einbezieht und die sozialräumlichen Herausforderungen und Besonderheiten des Kreises Nordfriesland aufnimmt.

 

Interessierte Institutionen und Vereine haben bis zum 30. September 2021 die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Konzept für die Trägerschaft und den Betrieb der Frauenschutzwohnungen im Kreis Nordfriesland zu bewerben. Aus den eingereichten Bewerbungen wählt ein Bewertungsgremium ein Konzept aus, das den Zuschlag für zwei Jahre, befristet bis zum 31.12.2023, erhält. Die Laufzeit für den Betrieb der Frauenschutzwohnungen beginnt zum 01.01.2022.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben »Interessenbekundungsverfahren« unter »Dokumente« in der rechten Randspalte auf www.nordfriesland.de/Frauenschutzwohnungen/.

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