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(CIS-intern) – In Zeiten von Corona erweitern das Land Schleswig-Holstein und die Kreise die Ladenöffnungszeiten: Zahlreiche Verkaufsstellen dürfen nun auch sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet sein, einschließlich dem Ostersonntag, jedoch nicht am Karfreitag und Ostermontag.
Dies betrifft nur Geschäfte, die nicht zum Schutz vor Corona geschlossen werden mussten, also den Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und den Großhandel.
»Die längeren Öffnungszeiten sollen dazu beizutragen, die durchschnittliche Anzahl der Kunden zu reduzieren, die sich gleichzeitig in einer Verkaufsstelle befinden. Je weniger Menschen im Laden sind, desto geringer ist die Gefahr, sich den Coronavirus einzufangen«, erläutert Landrat Florian Lorenzen.
Der Kreis Nordfriesland hat diese Regelung als Allgemeinverfügung in seinem Amtsblatt Nr. 20 veröffentlicht. Sie gilt bis zum 19. April 2020.
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