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Kreis Nordfriesland: Neue Verordnung, wo muss ich jetzt Maske tragen?

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(CIS-intern) –  In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, in Straßen und auf Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sowie auf Bahnhöfen müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das schreibt das Land Schleswig-Holstein in seiner neuen Verordnung vom 29. November vor. Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes – Alltagsmaske auf!

Foto: von Engin Akyurt auf Pixabay

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung entfällt auf Bahnsteigen, auf Zentralen Omnibusbahnhöfen und an Bushaltestellen, sofern dort nur ein Fahrgast oder die Mitglieder eines Haushaltes warten. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können.

 

Nach Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden hat das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland die Bereiche festgelegt, in denen die Maskenpflicht ab dem 2. Dezember gilt. Die Allgemeinverfügung mit der Auflistung der betroffenen Straßen und Bereiche ist unter https://t1p.de/z379 im Internet zu finden.

Die vollständige Liste:

Gesamtes Kreisgebiet: Bahnhöfe, Bahnhofsvorplätze, Zentrale Omnibusbahnhöfe und Bushaltestellen: Montag bis Sonnabend von 5 Uhr bis 20 Uhr

Maskenpflicht montags bis sonnabends von 7 Uhr bis 19 Uhr:

Husum: Norderstraße von der Altenbegegnungsstätte bis zur VR-Bank, Großstraße, Hafenstraße, Hohle Gasse, Kleikuhle, Markt, Rote Pforte, Schiffbrücke, Wasserreihe, Krämerstraße, Twiete, Fußgängerbrücke über den Binnenhafen, Schlossgang, Fußgängertunnel am Bahnhof zwischen Am Bahndamm und Tunnelweg, Tunnel vom Binnenhafen zum Außenhafen, Hafengang, Quickmarkt, Neustadt im Bereich der Fußgängerzone „Untere Neustadt“ zwischen Quickmarkt und Großstraße/Langenharmstraße

Niebüll: Hauptstraße zwischen Brandkuhle und Mittelfangweg

Bredstedt: Markt einschließlich Marktplatz, Osterstraße

Tönning: Am Markt, Neustraße

Friedrichstadt: Am Markt, Prinzenstraße

Leck: Hauptstraße bis Süderbrücke

St. Peter-Ording: ganzwöchig (Montag bis Sonntag) von 7 bis 20 Uhr: Dorfstraße – rotgepflasteter Bereich zwischen Kreuzung Heedweg/Pestalozzistraße und Stöpe (Marktplatz), Olsdorfer Straße, Am Kurbad, Maleens Knoll zwischen Im Bad und Beginn Parkplatz Dünen-Therme, Im Bad zwischen Parkpalette und „Haus Loreley“ (Hausnummer 37).

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