Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hat die Aufstallung von Geflügel in Betrieben mit mehr als 500 Tieren entlang der Küste, auf den Inseln und Halligen und in der Umgebung größerer Gewässer angeordnet.
Seit 2021 wird in Schleswig-Holstein ein anhaltendes Geflügelpestgeschehen beobachtet. Neben zahlreichen Wildvögeln war auch eine Reihe von Hausgeflügelbeständen betroffen. Eine große Anzahl von Tieren ist verendet oder musste getötet werden.
Wie auch in den letzten Jahren, steigt die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln durch den Vogelzug zurzeit wieder an. Bereits bei drei Hausgeflügelbeständen in den Kreisen Steinburg und Plön wurde das Virus nachgewiesen. Die Bestände mussten gekeult werden.
Gerade die Küsten und Wattflächen sind ein idealer Rastort für viele Vogelarten. Hier finden die Tiere ideale Bedingungen, um sich für den Weiterflug auszuruhen und zu fressen. Allerdings bringen diese Vögel auch immer wieder Influenza-Viren mit, die sich in den Populationen ausbreiten. Das Risiko, dass sich auch das Hausgeflügel ansteckt, steigt insbesondere in großen Freilandhaltungen stark an. In dieser Betriebsform stehen den Tiere weitläufige Freilandflächen zur Verfügung, die auch für Zugvögel sehr attraktiv sind. Die Zugvögel landen dort, und eine Übertragung der Geflügelpest wird aufgrund der räumlichen Nähe immer wahrscheinlicher. Die Aufstallung des Geflügels in Betrieben mit mehr als 500 Tieren dient dazu, das Risiko zu reduzieren.
Daneben ist für jeden Geflügelhalter die Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung des Virus in die eigene Geflügelhaltung immens wichtig – auch in Haltungen mit deutlich weniger Tieren. Wer Schutz- oder reine Stallkleidung anlegt, die Schuhe wechselt und vor dem Betreten des Stalls Desinfektionsmatten benutzt, kann der Gefahr der Viruseinschleppung entgegenwirken.
Die Allgemeinverfügung des Kreises zur Aufstallungspflicht ist unter www.nordfriesland.de/Bekanntmachungen zu finden. Sie enthält einen Link zu einer zoombaren Karte.