(CIS-intern) – Eine Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass das Angebot an Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nicht ausreicht. In den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland finden von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen gar kein Frauenhaus vor. Aus diesem Grund haben sich die Arbeits- und Sozialausschüsse beider Kreise in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, sich gemeinsam für die Errichtung eines Frauenhausangebotes nach den Richtlinien zur Förderung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser des Landes Schleswig-Holstein einzusetzen.
Symbol-Foto:
Zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes wird nun ein Interessenbekundungsverfahren unter potentiellen Frauenhausbetreibern durchgeführt. Anhand der Empfehlungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, haben beide Kreise zusammen einen Bedarf von insgesamt 38 Frauenhausplätzen ermittelt. Diese Plätze sollen als flächendeckendes Angebot an zwei Standorten eingerichtet werden.
Interessierte Institutionen und Vereine haben bis zum 31. August 2021 die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Konzept für die Errichtung und den Betrieb eines Frauenhauses in beiden Kreisen zu bewerben. Aus den eingereichten Bewerbungen wählt ein Bewertungsgremium ein Konzept aus, für dessen Umsetzung sich beide Kreise nach Beschlussfassung durch die Kreistage gemeinsam beim Land einsetzen und Zuweisungen von Fördermitteln beantragen werden.
Weitere Informationen unter www.nordfriesland.de/frauenhaus.