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Kreis stellt Gastronomiebetrieben Checkliste zur Einhaltung der Corona-Regeln zur Verfügung

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(CIS-intern) – Immer wieder sorgen sie für Unmut auf beiden Seiten: Die regelmäßigen Kontrollen des Kreises, ob die Corona-Regeln eingehalten werden. In den jüngsten Kontrollen der Ordnungsbehörden wurden auch immer wieder Regelverstöße in Gaststätten festgestellt. Doch auch die Kreisverwaltung hat kein Interesse daran, ständig Verstöße feststellen und ahnden zu müssen.

Foto: von NickyPe auf Pixabay

Deshalb stellt der Kreis nun öffentlich unter https://www.nordfriesland.de/media/custom/2271_4249_1.PDF?1625485877 eine Checkliste zur Verfügung, anhand der Gastronomen eigenständig prüfen können, ob sie in ihrem Betrieb alle Vorgaben erfüllen. Denn die Kontrollen haben gezeigt: Häufig beruhen die Regelverstöße in Gaststätten einfach auf Unwissenheit.

 

Die Checkliste führt die für Gastronomiebetriebe relevanten Aspekte der Coronabekämpfungs-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein auf, die von den Ordnungsbehörden bei Gaststätten kontrolliert werden. So können sich Gastwirte künftig bereits vor den Kontrollen, die natürlich auch weiterhin durchgeführt werden, informieren und an Stellen, die nicht den Vorgaben entsprechen, nachbessern.

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