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Nicht alles ist an den Küsten erlaubt

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(CIS-intern) – Urlaub heißt immer auch Freiheit, endlich tun und lassen zu können was man möchte. Allerdings endet selbst in den Ferien die persönliche Freiheit da, wo die des anderen beginnt. Und an den Stränden an Nord- und Ostsee gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Diese Vorschriften dienen nicht zuletzt dazu, Umwelt und Natur zu schonen und so für die Zukunft zu erhalten.

Foto: von PhotoGrafix auf Pixabay

Die Natur genießen

Ein großes Thema für die Urlaubsregionen an der Nord- und Ostsee ist der Küstenschutz. Der Klimawandel lässt die Meeresspiegel steigen und Hochwasser bedroht die Bewohner im Hinterland. Auch der Sandabtrag macht den Küsten zu schaffen. In Sankt Peter Ording wandern die Strände. Was auf der einen Seite an Sand abgetragen wird, wird an anderer Stelle wieder angeschwemmt. Der Hauptstrand wird so jährlich um fünf Meter nach Osten verlagert. Untersuchungen ergaben aber, dass die Substanz des schmalsten Strandabschnitts dadurch nicht gefährdet ist. Einem erholsamen Urlaub auf der Halbinsel Eiderstedt steht also auch künftig nichts im Wege. Wer sich ein Ferienhaus in Sankt Peter Ording mietet, kann weiter den zwölf Kilometer langen Sandstrand genießen, die Pfahlbauten bewundern und von der Dünen-Therme profitieren. Dabei sollte er aber die allgemeinen Regeln für den Aufenthalt an den deutschen Küsten beherzigen.

Benimm-Regeln gelten auch am Strand

Vieles versteht sich von selbst. So kann man nicht einfach sein Handtuch ausschütteln, ohne auf die Windrichtung zu achten. Das würde einem selbst schließlich ebenfalls nicht gefallen. Auch alle anderen bekannten Benimm-Regeln gelten am Strand. Laute Musik mag dem einen gefallen, dem anderen aber nicht. Seinen Müll lässt man genauso wenig am Strand liegen, wie Zigarettenkippen. Wer sie einfach in den Sand steckt, schadet der Umwelt. In jeder Zigarette sind rund 7000 Schadstoffe enthalten, über eine einzige Kippe gelangen beispielsweise bis zu sechs Milligramm giftiges Nikotin in die Umwelt. Vorsicht sollte auch bei Urlaubsfotos an der Tagesordnung sein. Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet es nämlich, fremde Menschen ohne deren ausdrückliche Erlaubnis abzulichten und dann das Bild auf sozialen Medien zu veröffentlichen.

Natur- und Küstenschutz haben Vorrang

In vielen Küstenregionen sind Hundestrände ausgewiesen. Nur dort darf man mit seinem Vierbeiner an den Strand. Außerhalb der Saison sind die Hunde zumindest an der Leine zu führen. Das hat seinen guten Grund: Die Hunde richten Schäden an und stören die Vogelwelt. Die Vogelwelt stört im Übrigen auch, wer Möwen und andere Seevögel füttert. Das ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aus Gründen des Tierschutzes aber nicht überall gern gesehen. Zum einen vertragen die Vögel nicht alles, was der Mensch isst, zum anderen gewöhnen sich die Tiere daran gefüttert zu werden und verlernen das Jagen. Mancherorts wird deshalb bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld fällig. Das gilt auch für Sandburgen, die aus Küstenschutzgründen nicht überall gebaut werden dürfen. Der Küstenschutz macht es darüber hinaus erforderlich, dass Spaziergänge auf und in den Dünen grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Wegen erlaubt sind. Dünen sind wie Deiche zum Schutz vor Hochwasser bestimmt. Das gilt besonders für Sankt Peter Ording. Hier schützt die Düne Maleens Knoll die Gemeinde auf einer Länge von 1200 Meter vor Überflutungen. Ihr Erhalt ist deshalb lebensnotwendig.

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