Vom 28. bis zum 31. Dezember 2017 dürfen Silvesterknaller verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
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Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie der Einsatz von Sky- oder Himmelslaternen grundsätzlich verboten sind.
Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.
Einige Gemeinden haben nach Auskunft ihrer örtlichen Ordnungsbehörden verschärfte Abbrennverbote erlassen. Auf Amrum ist Feuerwerk vollständig untersagt, auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt.
In St. Peter-Ording und auf Sylt darf kein Feuerwerk gezündet werden. Ausnahmen gelten nur für professionelle Feuerwerker, die eine entsprechende Prüfung bestanden haben und einen Erlaubnisschein vorlegen können.
Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.
Landrat Dieter Harrsen fordert alle Eltern auf, darauf zu achten, dass auch ihre Kinder sich an die Verbote halten: »Böller wie Raketen, Knallfrösche und Kanonenschläge dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das gilt auch innerhalb der Familien, wo immer wieder Eltern oder ältere Geschwister den Jüngeren Feuerwerkskörper überlassen.«
Wer Feuerwerkskörper abschießt oder Himmelslaternen aufsteigen lässt, ist für daraus entstehende Schäden verantwortlich. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.