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Pflegestützpunkt und Kompetenzzentrum Demenz qualifizieren Nachbarschaftshelfer

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Seit letztem Jahr steht allen Menschen mit einer Pflegestufe oder einer Demenzerkrankung die Möglichkeit offen, über die Pflegeversicherung sogenannte Nachbarschaftshelfer zu finanzieren. Diese Helferinnen oder Helfer können Hilfsbedürftige etwa bei Arztbesuchen betreuen, für sie einkaufen, Gartenarbeiten übernehmen oder ihnen vorlesen. Pflegerische Tätigkeiten, die typischerweise von Pflegediensten oder Angehörigen geleistet werden, sind nicht förderfähig.

Foto: Kreis Nordfriesland / Lennart Sandvoss

»In unseren Beratungen stellen wir regelmäßig fest, dass es an solchen Angeboten der zusätzlichen Unterstützung fehlt«, erklärt Lennart Sandvoss vom Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland. Aus diesem Grund bietet der im Kreisgesundheitsamt angesiedelte Pflegestützpunkt gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Demenz vom 14. bis zum 16. April 2016 in Niebüll eine Schulung zur Qualifikation von Nachbarschaftshelfern an.

Der Bedarf an nachbarschaftlicher Hilfe zeigt sich etwa am Beispiel der 79-jährigen Elisabeth Petersen (Name geändert), die ihren Lebensabend allein auf ihrem kleinen Resthof verbringt. Aufgrund ihrer Osteoporose und einer Herz-Kreislauf-Erkrankung wird sie von ihren Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst unterstützt. Doch weil sie selbst berufstätig sind, können ihre Angehörigen Arbeiten wie das Fensterputzen oder Fahrten zur Fußpflege nicht regelmäßig übernehmen. Häufig springt ein freundlicher Nachbar ein, ohne Geld dafür zu nehmen.



Nach den gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung steht der Seniorin ein monatlicher Grundbetrag von 104 Euro für solche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Damit könnte sie ihren Nachbarn für seine häuslichen Hilfeleistungen mit einem Betrag von bis zu acht Euro pro Stunde finanziell entschädigen. Für den Nachbarn wäre eine Aufwandsentschädigung bis zu 2.400 Euro jährlich im Rahmen des Freibetrages für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter steuerfrei.

Nachbarschaftshelfer müssen volljährig sein, dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der anspruchsberechtigten Person leben und nicht bis zum zweiten Grad mit ihr verwandt sein. Darüber hinaus ist eine anerkannte Kurzschulung zu absolvieren oder eine Qualifikation im pädagogischen oder gesundheitlichen Sektor nachzuweisen.

Eine solche Kurzschulung findet in Niebüll statt: Über einen Zeitraum von 20 Stunden werden unter anderem Grundlagen zum Umgang mit hilfebedürftigen Menschen vermittelt. Die Kosten der Schulung werden in der Regel von der Pflegekasse des Nachbarschaftshelfers übernommen. Nähere Informationen zur Anmeldung und zum Kursangebot gibt Lennart Sandvoss unter Tel. 04841 897023.

PM: Kreis Nordfriesland

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