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Weiter verschärfte Maßnahmen: Betrifft auch mobile Imbisse, Eisstände u.ä.

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(CIS-intern) – Das Land Schleswig-Holstein hat gestern eine neue Landesverordnung in Kraft gesetzt, um die zahlreichen Regelungen zum Thema Corona einfacher und klarer zu gestalten. Ebenso wie alle anderen Kreise hat der Kreis Nordfriesland die Inhalte in einer eigenen Allgemeinverfügung übernommen.

Foto: von Monica Abner auf Pixabay

Die wichtigsten Änderungen:

Nicht ortsgebundende oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen müssen ausnahmslos schließen. Das betrifft insbesondere Imbisswagen. Auch gelegentliche Sonderaktionen, bei denen ein Gastronom außerhalb seines eigentlichen Lokals einen mobilen Verkaufsstand betreibt, sind verboten. Bisher war dies unter Beachtung bestimmter Auflagen möglich, jetzt geht es nicht mehr. »Weiterhin möglich ist es jedoch, Speisen telefonisch in einer Gaststätte zu bestellen und sie abzuholen, um sie zuhause zu verzehren. Auch dabei müssen natürlich die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden«, erläutert Nina Rahder, die Leiterin des Fachbereiches Sicherheit, Gesundheit und Veterinärwesen der Kreisverwaltung. Auch Lieferdienste könnten weiterarbeiten.

Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheime oder Heime für Menschen mit Behinderungen dürfen neue Bewohner nur noch mit Zustimmung der Heimaufsicht des Kreises und nach einer zweiwöchigen Quarantäne aufnehmen. Auch wenn Bewohner etwa von Familienbesuchen oder Krankenhausaufenthalten zurückkehren, dürfen sie nur nach Prüfung durch die Heimaufsicht wieder aufgenommen werden. »Unsere Heimaufsicht wird sich im Zweifelsfall eng mit dem Gesundheitsamt abstimmen«, erläutert Nina Rahder.

Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt im Internet zu finden.

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