Werbung



Widerruf Rentenversicherung: Holen Sie das Beste aus Ihrer Versicherung heraus!

Add to Flipboard Magazine.
NF-Magazine
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) – Private Rentenversicherungen werden immer unattraktiver. Grund hierfür sind unter anderem die hohen Kosten, aber auch die immer weiter sinkenden Zinsen spielen eine erhebliche Rolle. Mit dem Widerruf Ihrer Rentenversicherung holen Sie deutlich mehr Geld aus Ihrer Police, sichern sich also eine höhere Auszahlung. Gleichzeitig sind Sie nicht (mehr) an die Kündigungsvorgaben des Versicherers gebunden. Der Grund hierfür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, vor allem bei sogenannten Altverträgen.

Rentenversicherung kündigen: Meist keine gute Idee!

Kunden, die ihre private Rentenversicherung kündigen, erhalten vom Versicherer nur den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Hinter diesen Grundsätzen steckt folgende, vereinfacht dargestellte, Formel:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge (ohne eventuelle Zusatzbausteine wie BU-Schutz oder Todesfallabsicherung) – Abschlusskosten und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale

Die Stornopauschale ist eine Kündigungsgebühr, die der Versicherer nach § 169 Abs. 5 VVG vom Vertragsvermögen abziehen darf. Dadurch verringert sich der Auszahlungsbetrag weiter, sodass Sie als Kundin oder Kunde am Ende bis zu 50 % Ihrer Einzahlungen verlieren. Denn erst hier greift der gesetzliche Schutz, der Verluste zumindest im Ansatz begrenzen soll!

Der Inhalt Ihres Kündigungsschreibens an den Versicherer

Wenn Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, sollten Sie in Ihrem Schreiben auf bestimmte Punkte eingehen. Dies ist zwar in der Regel nicht gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, erleichtert dem Versicherer aber die Zuordnung und Bearbeitung Ihrer Kündigung. Außerdem vermeiden Sie auf diese Weise, dass der Versicherer Ihre Kündigung falsch auslegt und so beispielsweise als nicht wirksam betrachtet.

Die Punkte sind folgende:

  1. Achten Sie auf die richtige Adressierung und geben Sie Ihre Vertragsdaten an. Dazu gehören vor allem Kunden- und Versicherungsnummer.

  2. Kündigung der Rentenversicherung. Verwenden Sie am besten immer genau diese Formulierung, damit es nicht zu einer Verwechslung oder Falschauslegung kommt

  3. Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Grund an, um zu vermeiden, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht.

  4. Entscheiden Sie sich für einen festen Kündigungstermin oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht.

  5. Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und darum, Ihnen den Rückkaufswert auszuzahlen.

  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich oder bringen Sie eine elektronische Signatur an.

Sollten Sie innerhalb einiger Wochen noch keine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben, rufen Sie am besten bei der Versicherungsgesellschaft an und fragen Sie dort nach dem Bearbeitungsstand.

Rentenversicherung kündigen: Welche Fristen sind zu beachten?

Möchten Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen, müssen Sie hierbei zunächst zwischen ordentlicher auf der einen und außerordentlicher Kündigung auf der anderen Seite unterscheiden. Für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Zu beachten sind stets die Rechtsgrundlagen im Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG.

Die ordentliche Kündigung

Ordentlich oder fristgerecht können Sie Ihre private Rentenversicherung jederzeit kündigen. Um zu ermitteln, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten muss, brauchen Sie zwei Informationen:

  • Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist

  • Das Ende der Versicherungsperiode

Die Versicherungsperiode ist ein zwölfmonatiger Zeitraum, der mit Abschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Viele Versicherer legen in ihren AVB fest, dass die erste Versicherungsperiode auch mit Abschluss des Kalenderjahres endet. Somit sind die darauffolgenden Versicherungsperioden identisch mit den Jahren, was den Verwaltungsaufwand für beide Seiten enorm erleichtert.

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei einer privaten Rentenversicherung drei Monate zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode.

Ihre Kündigung muss also drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Haben Sie Ihre Police am 01.08. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode 12 Monate später, am 31.07. (§ 12 VVG). Drei Monate vorher, am 30.04. oder früher, muss der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten haben.

Die außerordentliche Kündigung

Anders als für die ordentliche Kündigung, brauchen Sie bei der außerordentlichen Kündigung immer einen wichtigen Grund. Der Gesetzgeber schreibt in § 40 Abs. 1 VVG vor, wann ein solcher gegeben ist:

  • Das Versicherungsunternehmen erhöht die Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz, passt die Leistungen aber nicht oder nur in niedrigerem Umfang an diese Erhöhung an

  • Der Versicherer reduziert die Leistungen oder nimmt Bestandteile aus dem Versicherungsschutz heraus. Gleichzeitig bleiben die Beiträge aber gleich oder sinken nur geringfügig

In beiden Fällen weicht Ihr Vertragspartner von den ursprünglichen Vereinbarungen ab. Dadurch erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherer muss Sie einen Monat vor Umsetzung der Änderungen darauf hinweisen, dass Sie den Vertrag außerordentlich kündigen können (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VVG). Die Kündigungsfrist dauert in diesem Fall dann einen Monat.

Achtung: Wenn Sie Ihre Rentenversicherung außerordentlich kündigen, müssen Sie unbedingt an den Zugangsnachweis denken. Bestenfalls versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein!

Widerruf der Rentenversicherung: Sichern Sie sich die maximale Auszahlung!

Bei der Kündigung einer Rentenversicherung machen Sie als Kundin oder Kunde regelmäßig erhebliche Verluste. Grund dafür ist die Art und Weise, auf die der Versicherer den Rückkaufswert des Vertrages berechnet. Im schlechtesten Fall erhalten Sie hier gerade einmal 50 % der eingezahlten Beiträge zurück, verlieren also einen Großteil Ihres in der Police gebundenen Vermögens. Dies gilt es zwingend zu vermeiden!

Anders sieht es jedoch beim Widerruf der Rentenversicherung aus. Er ist möglich, wenn der Versicherer eine unwirksame oder rechtlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. In diesen Fällen hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen, was Ihnen ermöglicht, den Vertrag auch noch Jahre und Jahrzehnte nach seinem Abschluss zu widerrufen. Dies hat auch der Bundesgerichtshof bereits mehrfach bestätigt (unter anderem BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Der „ewige Widerruf“ ist vor allem bei Verträgen aus dem Jahren 1994 bis 2007 möglich. Hier haben versicherungsunternehmen besonders häufig unwirksame Belehrungen verwendet.

Der Widerruf der Rentenversicherung führt dazu, dass Ihr Vertrag als von Anfang an unwirksam gilt. Der Versicherer

  • muss daher alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen. Er darf außerdem keine Abschluss- und Verwaltungskosten oder eine Stornopauschale einbehalten, weil der Vertrag vollumfassend rückabgewickelt wird.

  • ist verpflichtet, Ihre Einzahlungen marktüblich zu verzinsen. Sie haben Anspruch auf die Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Ein eventuell vereinbarter Garantezins spielt damit keine Rolle mehr.

  • muss den Widerruf sofort bearbeiten. Eine Kündigungsfrist bzw. bestimmte Wartezeit existiert beim Widerruf der Police nicht.

Im Ergebnis erhalten Sie mit dem Widerruf der Rentenversicherung schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert, der Ihnen bei der Kündigung zustehen würde.

Bild von Franz P. Sauerteig auf Pixabay

Nächster Beitrag

Streiks im Busverkehr ab 10. Oktober

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass laut der Internetseite der NAH.SH die Gewerkschaft Ver.di die privaten Busunternehmen, die im Omnibus Verband Nord organisiert sind, an folgenden Tagen zu ganztägigen Streiks aufgerufen hat: Donnerstag, 10., und Freitag, 11. Oktober, sowie von Montag, 14., bis Donnerstag, 17. Oktober. Betroffen sind in […]
Copyright All right reserved With Love Theme: Seek by ThemeInWP