(CIS-intern) – Zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Nordfriesland ab Montag, dem 16. März 2020, ein grundsätzliches Betretungsverbot. Das betrifft Krippen, Kindergärten, Horte sowie entsprechende schulische Angebote.
»Die Schließung von Kitas und Schulen setzt viele Eltern stark unter Zugzwang. Uns war klar, dass wir sehr schnell eine Lösung finden mussten, damit wenigstens die Mütter und Väter weiter zur Arbeit gehen können, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind«, erklärt Daniel Thomsen, der Leiter des Fachbereiches Jugend, Familie und Bildung der Kreisverwaltung.
Die Lösung, die er und seine Mitarbeiter innerhalb weniger Stunden konzipiert haben, gilt zunächst bis zum 20. März und sieht eine Notfallbetreuung in den gewohnten Kitas vor – allerdings in möglichst kleinen Gruppen, um die Ansteckungsgefahr zu senken.
Die Voraussetzungen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung wichtiger Infrastrukturen notwendig ist, und eine alternative Betreuungsmöglichkeit steht nicht zur Verfügung. Die Großeltern sollen dabei nach den Empfehlungen des Landes gar nicht erst in Betracht gezogen werden. Bei den Mitarbeitern des Klinikums Nordfriesland und im Rettungsdienst reicht es aus, wenn ein Elternteil dort beschäftigt ist.
Die wichtigen Infrastrukturen sind insbesondere: Strom-, Gas-, Wasser- und Kraftstoffversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr; Produktion, Zulieferung, Logistik sowie Groß-und Einzelhandel in den Bereichen Ernährung und Hygiene; Aufrechterhaltung der Netze für Informationstechnik und Telekommunikation; der Gesundheitsbereich; Banken zur Bargeldversorgung und für Sozialtransfers; Transport, Verkehr und Logistik für kritische Infrastrukturen, ÖPNV; Medien mit Anteilen von Risiko- und Krisenkommunikation; Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung wie Gesundheitsamt, Sozialverwaltung, Jugendhilfe, Ordnungswesen, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Bundeswehr; Lehrkräfte, soweit sie die Notbetreuung von Kindern übernehmen; in stationären Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen Tätige.
Dabei sind nur die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant; Zusatzleistungen wie der Betrieb einer Kantine fallen nicht darunter.
»Eltern sollten verantwortungsvoll – gegebenenfalls in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber – selbst entscheiden, ob sie unter eine dieser Kategorien fallen«, sagt Daniel Thomsen. Eine abschließende Aufzählung aller Betroffenen sei nicht möglich.
Die Regelung der Notfallbetreuung gilt nicht für den Bereich der Kindertagespflege, da sie ohnehin im gewohnten Rahmen stattfinden kann, sofern nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden.
»Auch für die Kitas werden die nächsten Wochen eine harte Zeit, in der viel improvisiert werden muss. Als Kreis werden wir sie natürlich im Hintergrund unterstützen, wo es nur geht«, verspricht Thomsen.
Der Kreis Nordfriesland hat eine eigene Hotline für Fragen zum Bereich der Kinderbetreuung eingerichtet. Sie ist unter 04841 67 464 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag (16.) von 6.30 Uhr bis 19 Uhr, ab Dienstag von 7 Uhr bis 19 Uhr.
Der Kreis Nordfriesland informiert immer aktuell auf seiner Homepage