(CIS-intern) – Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes untersagt der Kreis Nordfriesland mit sofortiger Wirkung alle öffentlichen Veranstaltungen. Darunter fallen beispielsweise Theater- und andere Aufführungen, Sportwettkämpfe/-spiele mit Publikum, Dorffeste und -abende, Vortragsveranstaltungen, Gruppenausflüge sowie öffentliche Veranstaltungen in Messehallen, Turnhallen, Gaststätten, Gemeindehäusern sowie Indoor-Flohmärkte. Alle Museen bleiben geschlossen.
Ausgenommen sind lediglich private Feiern, zu denen nur namentlich eingeladene Gäste erwartet werden. Auch Gottesdienste und andere Veranstaltungen mit religiösem Hintergrund können stattfinden. Diese Anordnung gilt bis einschließlich Freitag, dem 10. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. Wer ihr zuwiderhandelt, macht sich strafbar.
Die Landesregierung hat alle Kreise und kreisfreien Städte gebeten, entsprechende Anordnungen zu treffen. »Damit begrenzen wir das öffentliche Leben. Das ist für die Veranstalter und auch für ihr Publikum hart«, weiß Landrat Florian Lorenzen. »Doch wir wollen verhindern, dass das Coronavirus sich bei Veranstaltungen ungehindert verbreiten kann«, betont er.