Am 20. März 2018 wurde in einer Geflügelhaltung auf Süderoog das hochansteckende H5N6-Virus nachgewiesen. Der aus 57 Enten, Gänsen, Puten und Hühnern bestehende Bestand wurde am 21. März komplett getötet, die Kadaver werden fachgerecht vernichtet. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind eingeleitet.
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Der Kreis Nordfriesland hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um die Fundstelle eingerichtet. In den Restriktionszonen gelten unter anderem Verbringungsverbote für Geflügel, Fleisch und Geflügelmist. Eine amtliche Bekanntmachung, die alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen benennt, wurde auf www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 4/2018).
Für die Insel Pellworm als Beobachtungsgebiet gilt ein Aufstallungsgebot für sämtliches Geflügel. Alternativ ist auch eine Schutzvorrichtung erlaubt, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen muss und die mit einer Seitenbegrenzung versehen ist, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Volière).