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Mietnomaden, der Alptraum des Vermieters – wie wird bei einer Wohnungsräumung vorgegangen?

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(CIS-intern) – Die Wohnung verwüstet, die Miete geprellt und der Mieter ist bei Nacht und Nebel einfach verschwunden. Hinterlassen wird einzig eine völlig zerstörte, verwohnte und verdreckte Wohnung. Und mit ganz viel Glück sind die Mietrückstände erträglich. Schlimmer wird es, wenn nicht nur die Miete seit Monaten nicht gezahlt wurde, sondern auch die Kosten für die Sanierung und Renovierung einer solchen Wohnung immens hoch kalkuliert wurden.

Foto: von Photo Mix auf Pixabay

Wenn dann auch noch fest in die Wohnung installierte Gegenstände, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Türen, Elektroleitungen und mehr mutwillig zerstört wurden, umso größer ist die Wut und Ohnmacht betroffener Eigentümer. Denn immerhin dachten sie bei der Unterzeichnung des Mietvertrages sicherlich, dass es sich bei den neuen Mietern um nette und gewissenhafte Menschen handelt. Der Schein trügt und dies nicht selten. Mietnomaden gibt es überall, in jeder Stadt und Region. Doch wie geht man als Vermieter vor? Was muss man tun und wie kann man den Schaden einigermaßen begrenzen und minimieren?

Wohnungsbesichtigung der besonderen Art

Eine fristgerechte Kündigung in schriftlicher Form, ist meist der erste Schritt, den ein Vermieter gehen sollte, wenn er den Verdacht hegt, dass die Mieter entweder nicht sorgsam mit der Immobilie umgehen, oder die Miete auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht mehr zahlen. Handelt es sich aber um echte Mietnomaden, verlassen diese in der Regel die Wohnung im Schutz der Dunkelheit. Die Wohnung steht leer. Zunächst muss man sich als Vermieter mehrfach vergewissern, dass die Mieter wirklich nicht mehr da sind. Dabei reicht es nicht aus, dass man mehrfach anruft oder auch täglich vor der Türe steht.

Sind die Mieter gänzlich verschwunden und die Wohnungstüre ist verschlossen, muss der Ersatzschlüssel her. Wer keinen hat, sollte sich dann umgehend Hilfe von Aufsperrdiensten einholen. Dies ist generell immer ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung, da dann unter Zeugen die Wohnung geöffnet wird. Was nun jeder Vermieter in solchen Fällen sich anschaffen sollte, ist ein dickes Fell. Denn was ihn dort erwartet, kann nicht nur niederschmetternd sein, sondern auch gefährlich. Schimmelbildungen, Urin auf den Fußböden und Ungeziefer in allen Ecken, durch Unrat und Kot von Tieren beispielsweise, sind nur einige Formen der Verwahrlosung einer Wohnung, die auf den Vermieter warten können.

Wo ist der Mieter?

Ist der Mieter nicht mehr auffindbar, lässt er sich verleugnen, oder gibt es weder eine neue Adresse, noch wird er namentlich in der Stadt oder Nachbarstadt und darüber hinaus erwähnt oder erreicht, sollte man möglichst schnell handeln. Eine fristgerechte Räumung der Wohnung kann nicht mehr vonstatten gehen, wenn der Mieter nicht auffindbar ist. Denn die schriftliche Kündigung und Räumungsklage unter Umständen, muss schließlich an einen Adressaten gesendet werden können. Wird die Wohnung geräumt, hat der Vermieter prinzipiell zwar das Recht, sich die Kosten für Räumung und Möbellagerung beispielsweise vom Mieter erstatten zu lassen. Ist er aber unauffindbar und kann oder will nicht zahlen, bleibt der Vermieter erst einmal auf den Kosten sitzen. Dagegen schützt lediglich eine spezielle Versicherung, die natürlich im Vorfeld abgeschlossen werden muss.

Die Auflösung des Haushaltes bleibt dann ebenfalls auf den Schultern des Vermieters. Es gibt aber gute Adressen bezüglich Haushaltsauflösungen in Flensburg und Umgebung beispielsweise, die mit professioneller Herangehensweisen besonders die Auflösungen von Messiehaushalten, wie auch von Mietnomaden effektiv übernehmen.

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