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Steigende Energiekosten: Kreis Nordfriesland entlastet seine Bürger noch stärker als bisher

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(CIS-intern) –  Im September 2022 beschloss der nordfriesische Kreistag, einen mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Entlastungsfonds für nordfriesische Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Antragsberechtigt sind alle, die die stark steigenden Kosten für Strom und Heizung nicht aufbringen können und die bei den anderen staatlichen Programmen wie Grundsicherung und Wohngeld durchs Raster fallen.

Die Förderrichtlinie für den Hilfsfonds aus Kreismitteln war zunächst bis Ende 2022 befristet. Anfang Januar setzten sich die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und weitere Kommunalpolitiker in einem »Arbeitskreis Hilfsfonds« zusammen. Auf ihre Empfehlung hin beschloss der Hauptausschuss die Verlängerung der Richtlinie bis zum 31. März 2023 – mit zwei wesentlichen Änderungen.

So werden die Einkommensgrenzen, bis zu denen Bürger Anträge stellen können, dem ab dem 1. Januar gezahlten Bürgergeld angepasst und somit heraufgesetzt. Sie liegen nun beim

1,5-fachen des Bürgergeld-Regelsatzes.

»Außerdem bezuschussen wir jetzt auch die Anschaffung energiesparsamer Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspülmaschinen, E-Herde und Waschmaschinen«, erläutert Landrat Florian Lorenzen. Pro Haushalt können maximal zwei Geräte mit einem Preis von bis zu je 500 Euro gefördert werden. Einen Sockelbetrag von 150 Euro pro Gerät muss jeder Antragsteller selbst finanzieren. Der Rest wird je nach Einkommen prozentual bezuschusst, wenn die genannten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Förderung orientiert sich, wie bei den Energiekosten, an der Höhe des Einkommens. Ein Beispiel: Wer einen Kühlschrank für 500 Euro kauft, in einem Vier-Personen-Haushalt lebt und ein Nettoeinkommen von 2.526 Euro hat, bekommt einen Zuschuss von 70 Euro.

Das Förderprogramm für Haushaltsgeräte knüpft an den Fonds des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums an, mit dem das Land den Kreisen und Städten insgesamt fünf Millionen Euro für Einzelfallhilfen zur Verfügung stellt. Der Kreis Nordfriesland stockt die auf ihn entfallenden Landesmittel aus eigenen Mitteln auf.

Seit Oktober 2022 hat der Kreis insgesamt 37 Anträge auf Leistungen aus seinem Entlastungsfonds bewilligt. Weitere 123 Anträge wurden abgelehnt – meist, weil die Einkommensgrenzen überschritten wurden oder die Unterlagen unvollständig waren.

»Viele haben bereits Anträge gestellt, obwohl sie ihre Nebenkostenabrechnung noch nicht bekommen hatten und deshalb gar nicht sagen konnten, ob die Energiekosten sie wirklich überfordern würden«, berichtet Christian Grelck, der Leiter des Fachbereiches Arbeit und Soziales der Kreisverwaltung. Er und der Landrat gehen allerdings davon aus, dass die Zahl bewilligter Anträge noch zunehmen wird, sobald die Energielieferanten ihre Jahresabrechnungen versenden. Nähere Informationen unter www.nordfriesland.de/entlastungsfonds.

Bild von Frauke Riether auf Pixabay

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